Teilhabechancengesetz bietet neue Perspektiven
Integration von langzeitarbeitslose ...

- Glauben fest an den Erfolg des neuen Teilhabechancengesetzes: (v.l.) Arbeitsagenturchef Rainer Imkamp, Ilona Demetrio, BTV-Vorstand Herbert Stilz und Herbert Botz, Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Erft.
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Brühl - Seit ihrer Ausbildung ist die 47-jährige Ilona Demetrio nicht mehr
voll arbeiten gegangen. Als gelernte Altenpflegehelferin hat sie sich
die sechsfache Mutter die meiste Zeit mit Arbeitslosengeld II über
Wasser gehalten - bis jetzt. Mit der Förderung durch das
Teilhabechancengesetz ist sie seit März in Lohn und Brot - als
Hauswirtschaftshilfe und im Kiosk der Erich Kästner-Realschule. Mit
dem Teilhabechancengesetz stehen seit dem 1.1.2019 zwei neue
Regelinstrumente für die Förderung der Integration von
Langzeitarbeitslosen zur Verfügung. Um die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr
arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde dabei mit § 16i SGB II
ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt.
Menschen, die bereits mindestens sechs Jahre auf
Grundsicherungsleistungen angewiesen sind und aktuell faktisch keine
Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hätten, können über §16i
SGB II für bis zu fünf Jahre in regulären
Beschäftigungsverhältnissen gefördert werden. Für die
Beschäftigten ist dies eine echte Perspektive (zurück) auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt. So auch für Ilona Demetrio. Ihren gelernten
Beruf als Altenpflegehelferin konnte sie wegen der Betreuung ihrer
Kinder schon lange nicht mehr ausüben. Aus diesem Grund suchte das
Jobcenter mit ihr nach Möglichkeiten, unter Nutzung der Förderungen
des Teilhabechancengesetzes eine Arbeitsstelle für sie zu finden und
so ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ende 2018 führte der
zuständige Betreuer die ersten Gespräche mit dem Brühler TV. Und es
hat sich gelohnt Ilona Demetrio. Seit dem 1. März ist sie nun bei der
GuS Gebäude und Service GmbH, ein Tochter-Unternehmen des BTV,
angestellt und überglücklich wieder richtig zu einem Arbeitsteam zu
gehören. „Frau Demetrio ist eine wertvolle Mitarbeiterin für
uns“, so Herbert Stilz, Vorstandsvorsitzender des BTV. „Wir
sollten nicht nur Verantwortung für das eigene Unternehmen tragen,
sondern auch für die Gesellschaft. Mit Hilfe des
Teilhabechancengesetzes kann man risikofrei Menschen eine Chance
eröffnen, die es im Leben bisher nicht so leicht hatten.“ „Frau
Demetrio ist ein gutes Beispiel dafür, dass das Teilhabechancengesetz
wirklich Chancen für jeden eröffnen kann, auch wenn die- oder
derjenige bereits seit vielen Jahren faktisch nicht mehr auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt tätig war. Wenn dann noch Arbeitgeber und
potentieller Arbeitnehmer zusammenpassen, hat das
Teilhabechancengesetz seinen Zweck als echte Perspektive für
Langzeitleistungsbezieher zurück in den allgemeinen Arbeitsmarkt
erfüllt“ betonte Herbert Botz, Geschäftsführerin des Jobcenters
Rhein-Erft. „Wichtig war uns von Beginn des Inkrafttretens des
Teilhabechancengesetzes an, die potentiellen Arbeitgeber unserer
Region, aber auch den für diese Förderung infrage kommenden
Personenkreis der Langzeitleistungsbezieher umfassend über diese
neuen Förderinstrumente zu informieren und ihnen gleichzeitig die
Sicherheit zu vermitteln, während der gesamten Förderdauer immer
einen direkten Ansprechpartner im Jobcenter Rhein-Erft bei Fragen und
Problemen zu haben und so Vertrauen aufzubauen. Die Anzahl der bis
Juni 2019 bereits realisierten Förderfälle zeigt, dass uns das
gelungen ist.“
Das Teilhabechancengesetz verbessert die Integration von
langzeitarbeitslosen Menschen in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung. Die Beschäftigung im Rhein-Erft-Kreis boomt. Dennoch
sind viele Menschen schon seit Langem ohne Job oder sind trotz einer
Beschäftigung auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. Ende 2018
waren über 16.000 Menschen aus dem Rhein-Erft-Kreis schon zwei Jahre
und länger im Leistungsbezug des Jobcenters. Arbeitsagentur,
Jobcenter und Kreis sind sich einig, dass sich das dringend ändern
muss, auch wenn es Geld und Geduld fordert. Gute Ansätze gibt es
genug. Das Teilhabechancengesetz schafft neue
Beschäftigungsperspektiven und bietet Chancen für Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und den Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt im Rhein-Erft ist
aktuell von einer steigenden Beschäftigung und –abgesehen von der
bevorstehenden Sommerpause und der erfolgten Datenbereinigung - einer
leicht sinkenden Arbeitslosigkeit geprägt. Doch je niedriger die
Arbeitslosigkeit insgesamt liegt, desto deutlicher tritt zutage, dass
hier nicht alle gleichermaßen profitieren: Menschen, die nur recht
kurz ohne Job sind, meist gesund, unter 50 Jahren und eine
abgeschlossene Ausbildung vorweisen, finden in der Regel schnell neue
Arbeit. „Deutlich schwerer tun sich hingegen die
Langzeitarbeitslosen bei der Jobsuche. Zu ihnen zählt, wer bereits
seit mindestens einem Jahr ohne Job ist“, erklärt Rainer Imkamp,
Leiter der Agentur für Arbeit Brühl. „Es sind nicht nur die rund
6000 Langzeitarbeitslosen, sondern besonders auch die rund 16.000
Jobcenter-Kunden, die schon seit mehr als zwei Jahren Leistungen vom
Jobcenter beziehen“, ergänzte Botz. Insgesamt bezogen Ende Dezember
24.280 Menschen (sogenannte Erwerbsfähige Leistungsberechtigte)
Leistungen des Jobcenters. Rainer Imkamp ist überzeugt: „Wir
dürfen nicht nachlassen, gemeinsam gegen die Langzeitarbeitslosigkeit
und den Langzeitbezug vorzugehen. Wir haben eine gemeinsame
Verantwortung für die Menschen auf dem Arbeitsmarkt und können auch
die Herausforderungen nur gemeinsam lösen. Es hängt von dem
Engagement aller Beteiligten ab, ob wir einen großen Sprung nach
vorne machen können und Langzeitarbeitslosen Perspektiven bieten“.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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