Fahrradstraßen
Gute Aussichten fürs Rad

In der Schleidener Straße ist der Standard für Fahrradstraßen mit großen Piktogrammen und roten Linien bereits umgesetzt.  | Foto: Sascha Engst/Bundesstadt
  • In der Schleidener Straße ist der Standard für Fahrradstraßen mit großen Piktogrammen und roten Linien bereits umgesetzt.
  • Foto: Sascha Engst/Bundesstadt

Bonn (red). Im gesamten Bonner Stadtgebiet sollen in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 44 weitere Fahrradstraßen mit einer Netzlänge von 21 Kilometern eingerichtet werden. Nach erfolgreicher Umsetzung soll den Bonnern ein mehr als 51 km langes Fahrradstraßennetz zur Verfügung stehen.

Bereits heute verfügt die Stadt mit 71 Fahrradstraßen und einer Länge von 30 km über ein gut ausgebautes Fahrradstraßennetz. Mit der Ausweisung neuer Straßenzüge sollen weitere Lücken im städtischen Radverkehrsnetz geschlossen werden. Fahrradfahren soll künftig bezirksübergreifend komfortabel und sicherer werden. Deshalb sollen alle zukünftigen Fahrradstraßen in einem neuen Ausbau- und Markierungsstandard umgesetzt werden.

„Fahrradstraßen sind ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende in Bonn. Damit Fahrradstraßen einen echten Mehrwert für den Radverkehr bieten, sollen sie als gut erkennbare, sichere und komfortable Radverbindungen ausgestaltet sein“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Neuer Markierungsstandard

Damit Fahrradstraßen für alle Verkehrsteilnehmenden intuitiv erkennbar sind, hat die Stadt auf Basis des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik einen neuen Markierungsstandard erarbeitet, der den besonderen Regelungsgehalt des Straßenzuges deutlich machen soll. Ergänzend zu den bereits verwendeten Fahrradpiktogrammen sieht der neue Markierungsstandard eine durchgängige rote Randmarkierung entlang der Fahrbahn vor.

Fahrradstraßen erhalten in der Regel 4,5 Meter Breite

Neue Fahrradstraßen sollen künftig eine Regelbreite von 4,5 Metern erhalten, an einzelnen Engstellen soll sich die Breite auf vier Meter verringern können. Die Stadt Bonn möchte damit nicht nur die Anforderungen des Radentscheid umsetzen, sondern auch den Vorgaben geltender Richtlinien entsprechen und der jüngsten Rechtsprechung zu Fahrradstraßen Rechnung tragen. Die Verwaltungsgerichte Hannover und Köln haben geurteilt, dass Fahrradstraßen so ausgestaltet werden sollen, dass sie einen deutlichen Mehrwert für den Radverkehr schaffen.

Mit dem Beschluss zum Radentscheid Bonn wie auch zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie wurde die Stadt Bonn zudem damit beauftragt, ausreichende Gehwegbreiten wiederherzustellen. Dabei werden die Belange von Anwohnenden mit Autos in Fahrradstraßen angemessen berücksichtigt und Parkplätze, wo möglich, erhalten bleiben.

Mindestbreite der Gehwege von 1,50 Metern

Bei der Überarbeitung der Pläne hat die Stadt Bonn daher auch die Belange des Fußverkehrs stärker berücksichtigt. Angeordnetes Gehwegparken, dass eine zu schmale Gehwegbreite von unter 1,5 Metern zur Folge hat, wird zu Gunsten des Fußverkehrs aufgehoben oder auf die Fahrbahn verlegt. Insbesondere Menschen, die auf Gehilfen oder einen Rollstuhl angewiesen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, brauchen ausreichende Gehwegbreiten, um sich durch die Stadt bewegen zu können.

„Wir möchten allen Verkehrsteilnehmenden ein gutes Mobilitätsangebot machen. In den letzten Jahrzenten wurden öffentliche Flächen bevorzugt dem Autoverkehr zugesprochen. Da öffentlicher Raum begrenzt ist, macht die Förderung des Rad- und Fußverkehrs eine Neuaufteilung des öffentlichen Raums erforderlich“, erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Auf der Webseite der Stadt Bonn gibt es eine Übersicht über die ausgewählten Straßen: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobilitaet/fahrradstrassen.php

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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