Schlag gegen die Mafia
Ermittlungen auch in Wesseling

- Das Wesselinger Rathaus: Die Stadt ist der Arbeitgeber der Frau, gegen die nun ermittelt wird, ob sie Dienstgeheimnisse an die Mafia weitergegeben hat.
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Wesseling - Die Spuren der Razzia der Polizei gegen die italienische Mafia – sie
reichen bis nach Wesseling. Wie das deutsche Magazin „Focus“
schreibt, gehöre zum Kreis der Verhafteten auch der Inhaber einer
Wesselinger Autowerkstatt.
Wie das Magazin berichtet, sei der Mann in Drogengeschäfte involviert
gewesen, sei dabei einen Deal mit einem verdeckten Ermittler der
Polizei eingegangen: 63.000 Euro soll der Wesselinger von einem
Mittelsmann für 2 Kilo Kokain erhalten haben, die er auf dem
Parkplatz eines Leverkusener Baumarktes ausgehändigt haben soll.
Wenige Wochen später dann soll das erste Treffen mit hochrangigen
Mafioso der kalabresischen `Ndrangheta in Mönchengladbach erfolgt
sein, schreibt das Magazin.
Aber nicht nur der Inhaber der Wesselinger Autowerkstatt, auch eine
Mitarbeiterin der hiesigen Stadtverwaltung taucht bei einer der
größten Razzien gegen die italienische Mafia auf, deren Ergebnisse
seit Tagen die Medien beschäftigen: In einer konzertierten Aktion
hatten deutsche, italienische, belgische und niederländischer
Ermittler Anfang der Woche in der Früh zugeschlagen, auch in
Wesseling berichteten Augenzeugen von Zoll-Autos die sich um 6.10 Uhr
an einer Tankstelle gesammelt hatten.
Dazu tauchte bei „Facebook“ ein Video auf, welches mehrere
Zivil-Bullis in der Innenstadt zeigten.
84 Festnahmen gab es, der Schwerpunkt der Razzia lag in
Nordrhein-Westfalen, einem Restaurantbesitzer aus Pulheim wirft die
Staatsanwaltschaft den Schmuggel von 1,8 Tonnen Kokain vor. Dazu
kommen Ermittlungen gegen zwei Polizisten, eine Regierungsbeamte, eine
Regierungsbeschäftigte aus Duisburg sowie eine Mitarbeiterin der
Stadt Wesseling, heißt es im „Focus“- Bericht. Sie alle sollen
Dienstgeheimnisse weitergegeben haben.
Bei der Pressestelle der Stadt Wesseling nachgefragt, sagte
Pressesprecherin Andrea Kanonenberg, dass die Stadt als Arbeitgeber im
Rahmen arbeitsvertraglicher oder beamtenrechtlicher Regelungen dem
Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sei: „Es
gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung“, so Kanonenberg. Mit
Blick auf das laufende Verfahren sowie den Schutz der Mitarbeiterin
würde diese jetzt aber nicht mehr in ihrem originären
Aufgabenbereich eingesetzt: „Andere Tätigkeiten bleiben davon
unbenommen. Alleine die generell geltende Unschuldsvermutung gebietet
ein solch angepasstes Verhalten. Der Fortgang des
Ermittlungsverfahrens bleibt abzuwarten“, so Kanonenberg.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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