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Maskiert im Karneval mit dem Auto unterwegs

TRD Pressedienst - Leserservice in allen Kategorien (TRD/MID) „Kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko“, sagt ein Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. Masken sind schon deswegen verboten, weil der Fahrer klar erkennbar bleiben muss – etwa auf dem Blitzerfoto, sonst würde er ja auch kein Protokoll bekommen. Wer mit dickem Schaumstoffbauch, riesiger Spaßbrille oder...

  • Köln
  • 07.02.19
  • 402× gelesen

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