Revision

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Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster über die Zukunft des Geißbockheims und der RheinEnergieSportparks ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt worden. | Foto: Uwe Weiser

Urteil des OVG Münster aufgehoben
FC gewinnt beim Bundesverwaltungsgericht

Im Rahmen der vom 1. FC Köln veranlassten Revisionsinstanz hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am Mittwochnachmittag das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das entsprechende Gericht zurückverwiesen. Das BVG hat entschieden, dass das OVG den Bebauungsplan für die Erweiterung des RheinEnergieSportparks mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Damit ist der Bebauungsplan,...

  • Köln
  • 24.04.24
  • 102× gelesen
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