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Immer mehr Kölner fordern Tempo 30
Bürger klagten erfolgreich!
Gericht gab Bürgern in vier Fällen recht: Verwaltung muss unter Umständen Tempo 30 anordnen. von Hans-Willi HermansLindenthal. Rechtsanwalt Wolfram Sedlak nimmt kein Blatt vor den Mund. „Das Verhalten der Verkehrsbehörde ist rechtswidrig, unter Umständen handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung“, beurteilt er den Umgang der Kölner Verwaltung mit Anträgen von Bürgern, die sich über den Verkehrslärm beschwert hatten und daher Tempo 30 in ihren Straßen forderten. Als die Verwaltung dies...