Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände
Schutzmaßnahme zu den Kölner Lichtern
Die beliebte Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" ist nach einer fünfjährigen Pause zurück. Für einen störungsfreie Anreise der Besucher erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen. Die...