Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände
Schutzmaßnahme zu den Kölner Lichtern
- Mit eindeutigen Symbolen macht die Bundespolizei auf das Verbot von gefährlichen Gegenständen aufmerksam.
- Foto: Bundespolizei
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Die beliebte Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" ist nach einer fünfjährigen Pause zurück.
Für einen störungsfreie Anreise der Besucher erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten oder diesen betreten. Die Beamten warnen: Ein "Mitführen" eines gefährlichen Gegenstandes liegt dann vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche aufbewahrt wird.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-bundespolizeidirektion-sankt-augustin-fuer-die-bahnhoefe-koeln-hbf-und-koeln-messe/deutz#
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |