Die Jagd ist eröffnet
Keine Schonfrist für Überläufer

Im gesamten Rhein-Erft-Kreis ist die Schonfrist für Wildschweine aktuell aufgehoben worden. Die Wildschweinbestände sind aufgrund besonders günstiger Lebensbedingungen auf einem  sehr hohen Niveau und müssen  zur Verhinderung von Wildschäden und des Risikos einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kurzfristig reduziert werden. | Foto: pixabay
  • Im gesamten Rhein-Erft-Kreis ist die Schonfrist für Wildschweine aktuell aufgehoben worden. Die Wildschweinbestände sind aufgrund besonders günstiger Lebensbedingungen auf einem sehr hohen Niveau und müssen zur Verhinderung von Wildschäden und des Risikos einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kurzfristig reduziert werden.
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Region - Schonzeit für Schwarzwild im Rhein-Erft-Kreis aufgehoben - Amtliche
Verfügung dient Wildseuchenbekämpfung und Schutz vor Wildschäden

Die Untere Jagdbehörde des Rhein-Erft-Kreises hebt die nach der
Landesjagdzeitenverordnung Nordrhein-Westfalen festgelegte Schonzeit
für junge Wildschweine im zweiten Lebensjahr, sogenannte
Überläufer, mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2018 auf. Von
der Schonzeitaufhebung ausgenommen sind weibliche Tiere, die einen
Wurf mit sich führen. Die Schonzeitenaufhebung für die genannte
Altersklasse der Wildschweine gilt flächendeckend im gesamten Gebiet
des Rhein-Erft-Kreises.

Die Aufhebung der Schonzeit dient der Reduzierung der überhöhten
Wildschweinbestände. Diese sind aufgrund günstiger Lebensbedingungen
auf einem sehr hohen Niveau und müssen zur Verhinderung von
Wildschäden und des Risikos einer Einschleppung der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) kurzfristig reduziert werden.

Bis Mitte Juli sind bereits 25 Fälle der ASP bei Wildschweinen in
einem Gebiet im Osten Tschechiens unweit der Grenze zur Slowakei und
nur 80 Kilometer entfernt von der österreichischen Grenze
festgestellt worden. Diese sehr ansteckende Tierseuche ist für
Menschen absolut ungefährlich.

Bislang war die ASP innerhalb der Europäischen Union auf die Regionen
östliches Polen und Baltikum konzentriert. Der nun erfolgte
Übersprung des Virus kam überraschend.

Das Virus gefährdet nicht nur heimische Wildschweinbestände, sondern
ganz besonders auch die landwirtschaftlichen Schweinebestände. Es ist
daher sehr wichtig, dass alles unternommen wird, um eine weitere
Verbreitung nach Westen zu verhindern.

Nicht nur Jäger müssen besonders vorsichtig sein, auch zum Beispiel
Autofahrer, die in den betroffenen Gebieten unterwegs sind, können
das Virus verschleppen. Ebenso können aus den osteuropäischen
Gebieten mitgebrachte Schweinefleischerzeugnisse das Virus enthalten.
Nicht verzehrte Reste müssen daher unbedingt so entsorgt werden, dass
wilde Tiere diese nicht erreichen und fressen können.

Das Landesjagdgesetz NRW erlaubt es den Unteren Jagdbehörden die
Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke
insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur,
zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung
übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen Lehr- und
Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder
derWildhege aufheben.

Von dieser Möglichkeit wird mit der nun ergangenen
Allgemeinverfügung in erforderlichem Maße Gebrauch gemacht. Diese
Vorgehensweise wird von der Forschungsstelle für Jagdkunde und
Wildschadensverhütung ausdrücklich unterstützt. Die
Jagdausübungsberechtigten und die Jagdrechtsinhaber können somit
Schwarzwild weiter intensiv bejagen.

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RAG - Redaktion

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