Hilfe in mehr als 8800 Fällen
Jahresbericht der Verbraucherberatungen

- Im Brühler Rathaus übergaben Rüdiger Waldschmidt (2.v.l.) und Andrea Schwahn (m.) ihren Jahresbericht an Brühls Bürgermeister Dieter Freytag (l.), Michael Robens (Stadt Bergheim) und Vizelandrat Bernhard Ripp (r.).
- Foto: Harald Zeyen
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Rhein-Erft-Kreis/Brühl - Der Jahresbericht 2017 der Verbraucherberatungen Brühl und Bergheim
wurden im Brühler Rathaus an Vizelandrat Bernhard Ripp, an Brühls
Bürgermeister Dieter Freytag und Michael Robens von der Stadt
Bergheim übergeben. Gratisspiele-Apps, die mit Abbuchungen auf der
Telefonrechnung überraschten. Unseriöse Werber für digitalen
Fernsehempfang. Und auch die Klassiker unter den Abzockern waren mit
überzogenen Forderungen oder tückischen Geschäftsmodellen erneut
aufgefallen. Für gut 8800 Ratsuchende waren die Verbraucherzentrale
in Bergheim und Brühl 2017 nicht nur Wegweiser zu Rat und Recht. Mit
vielen Aktivitäten haben sie gezeigt, dass sie die Probleme der
Menschen vor Ort in die Hand nehmen und so ein wichtiger Baustein der
kommunalen Daseinsvorsorge sind. Undurchsichtige Rechnungen, satte
Zuschläge - Beschwerden über Schlüsseldienste gehörten 2017 einmal
mehr zu den Dauerbrennern. Denn erneut verschafften gewerbliche
Türöffner den Ausgesperrten nur zu horrend überteuerten Preisen und
gegen sofortige Bezahlung Zugang zur Wohnung. „Wer sich dagegen
sperrte, die mitunter drei bis vierstelligen Beträge ungeprüft
direkt zu zahlen, wurde nicht selten massiv unter Druck gesetzt“,
erklärte Rüdiger Waldschmidt, Leiter der Beratungsstelle Brühl. Vor
allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für Produkte
der Unitymedia NRW GmbH: ,,Bei ihren Besuchen hatten sie an der
Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstellung des analogen
TV-Programms am 30. Juni 2017 geschürt“, berichtete die Leiterin
der Beratungsstelle Bergheim, Andrea Schwahn. Dadurch verunsichert
seien dann unüberlegt oft überflüssige und teure Verträge für
Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflichtige TV-Angebote
abgeschlossen worden. Auch massive Kostentreiberei von
Inkassounternehmen bot Anlass für Verbraucherbeschwerden: „Da
wurden Kosten durch die parallele Beauftragung von Inkassobüro und
Rechtsanwalt in die Höhe getrieben oder für standardisierte
Forderungsschreiben aus dem Computerprogramm Gebühren entsprechend
der ‚anwaltlichen Mittelgebühr‘ verlangt“, so Waldschmidt. Die
Verbraucherzentrale NRW hatte daher große Auftraggeber von
Inkassounternehmen aufgefordert, als Ursprungsgläubiger für ein
seriöses Forderungsmanagement ihrer Dienstleister zu sorgen. Drei
Unternehmen haben dies bereits zugesichert. Auch gerichtlich hat sie
klären lassen, dass Inkassounternehmen nicht nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen dürfen. Bei den rund 960 in
2017 geleisteten außergerichtlichen Rechtsberatungen und
–vertretungen standen einmal mehr Probleme mit
Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt. Nicht nachvollziehbare
Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel - oftmals
gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme. Anlass für
Beschwerden war vielfach auch, wenn die tatsächliche Leistung und
Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der
Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmte. Deshalb findet
in Brühl im Laufe des Jahres eine spezielle Infoveranstaltung zu
diesem Thema statt.
Auch das Thema Inkassoforderungen wird in einer eigenen Veranstaltung
aufgegriffen. Für das laufende Jahr hat die Verbraucherzentrale
Informationen, was für Verbraucher in Sachen neue
Datenschutzgrundverordnung wichtig ist, ebenso auf dem Schirm wie die
anstehenden Änderungen beim Reiserecht. Ab 1. Juli 2018 in Kraft,
bringt es einerseits mehr Klarheit und Verbraucherschutz beim Buchen
von Reiseleistungen in Online-Portalen und Reisebüros. Andererseits
hat es auch Verschlechterungen im Gepäck: Erst wenn der Veranstalter
den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt,
kann der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reisevertrag
zurücktreten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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