Vorschriften für Grünanlagen, Wälder und Friedhöfe sind einzuhalten
Große Brandgefahr

Durch die anhaltende Trockenheit besteht - nicht nur im Wald - eine erhöhte Brandgefahr. | Foto: Niko_Cingaryuk - stock.adobe.com
  • Durch die anhaltende Trockenheit besteht - nicht nur im Wald - eine erhöhte Brandgefahr.
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Köln - Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht in Köln eine große
Gefahr von Bränden auf allen Grün- und Erholungsflächen, in
Wäldern und auf Friedhöfen. Die Stadt Köln bittet die Bürgerinnen
und Bürger unbedingt, die bestehenden Vorschriften einzuhalten.

Nach den Vorschriften der Kölner Stadtordnung (KSO) ist Grillen auf
öffentlichen Grünflächen nur erlaubt, soweit für andere Personen
oder die Umgebung keine Brandgefahren zu befürchten sind. Es ist
geeignetes Grillgerät zu verwenden und ein ausreichender Abstand zum
Boden einzuhalten. Die Benutzung von Einweggrills ist untersagt.
Grillfeuer sind ständig zu beaufsichtigen. Beim Verlassen des
Grillplatzes oder bei starkem Wind sind Grillfeuer vollständig zu
löschen. Vollständig gelöschte Grillasche und Grillabfälle sind
ordnungsgemäß zu entsorgen.

Ein Grillverbot gilt im Botanischen Garten, Forstbotanischen Garten
und Finkens Garten, in der Vogelschau Leidenhausen, im Tierpark
Lindenthal und in den Wildparks, im Rheinpark, im Bereich des
Rheinboulevards, im Rheingarten und im Stadtgarten, in Zieranlagen,
auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, auf Hundefreilaufflächen,
im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken
sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen. Im
Wald ist offenes Feuer verboten und Grillen nur an ausgewiesenen
Plätzen erlaubt.

Verboten ist es überall im Stadtgebiet, glimmende Gegenstände wie
beispielsweise Zigaretten oder sonstige Gegenstände, die geeignet
sind, Feuer zu verursachen, wegzuwerfen. Durch den Brennglaseffekt
können auch Glas oder Glasscherben Brände verursachen. Im Wald ist
das Rauchen bis zum 31. Oktober nicht gestattet.

Auch auf den städtischen Friedhöfen ist Vorsicht geboten: Das
Aufstellen von Grablichtern und brennenden Kerzen ist im Bereich der
Baumgrabstätten auf dem Nord- und Ostfriedhof, dem Friedhof
Steinneuer Hof und im Naturwald am Ostfriedhof grundsätzlich
verboten. Angesichts der aktuellen Wetterlage und der damit
einhergehenden hohen Waldbrandgefahr appelliert die
Friedhofsverwaltung eindringlich an die Bevölkerung, dieses Verbot zu
beachten.

Um das Brandrisiko zu reduzieren, bittet die Verwaltung darüber
hinaus, bei allen anderen Gräbern auf offene Flammen, insbesondere
Kerzen, außerhalb von vollständig geschlossenen Grablaternen bis auf
Weiteres zu verzichten. Die Friedhofs-Mitarbeiter sind angewiesen,
offene Flammen, beispielsweise in Form ungeschützt brennender Kerzen,
Räucherstäbchen oder andere Brandlasten umgehend zu löschen und zu
entfernen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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