Solidarität
Unterstützung für #outinchurch

Niemand dürfe wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität von Haupt- oder Ehrenamt in der Kirche ausgeschlossen werden, fordern die Abteigemeinden.  | Foto: Pixabay
  • Niemand dürfe wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität von Haupt- oder Ehrenamt in der Kirche ausgeschlossen werden, fordern die Abteigemeinden.
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Die Abteigemeinden Brauweiler – Geyen – Sinthern haben eine Solidaritätserklärung mit der Initiative #outinchurch herausgegeben. „Wir unterstützen ausdrücklich diese Initiative für gelebte Vielfalt in der katholischen Kirche“, erklärt Claudia Eisenreich vom Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit.

Pulheim (me). Die Dokumentation „Wie Gott uns schuf „ und die damit verbundene Initiative #OutInChurch habe die Pfarreiengemeinschaft tief berührt. „Wir bewundern den Mut der Menschen, die sich in der Dokumentation, aber auch danach öffentlich geoutet haben und ihre Sorgen und Ängste vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Sprache bringen“, heißt es in der Erklärung.

„Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der Initiative #OutInChurch. Wir sind alle von Gott geliebte Geschöpfe, so, wie wir sind. Alle Beziehungen, die in Liebe zueinander, auf Augenhöhe, in gegenseitigem Vertrauen und Respekt gelebt werden, stehen unter Gottes Segen“, bringen die Abteigemeinden zum Ausdruck.

Diese Vielfalt an Persönlichkeiten und Lebensentwürfen möchte die Pfarreiengemeinschaft auch in Zukunft in ihrer Gemeinde leben.

Jeder Mensch solle sich angstfrei, offen und ehrlich mit seiner eigenen Identität in das Gemeindeleben einbringen können.

In der Pfarreiengemeinschaft und in der ganzen Kirche dürfe niemand wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität von Haupt- oder Ehrenamt ausgeschlossen werden.

Viele katholische Bischöfe formulierten in ähnlich lautenden Statements, dass alle Menschen von Gott geliebt sind und Menschen, deren sexuelle Orientierungöffentlich bekannt wurde, keine arbeitsrechtlichenKonsequenzen zu befürchten haben. „Die Statements gründen auf keiner arbeitsrechtlichen Grundlage und bieten den Betroffenen deshalb nur bedingt Sicherheit.Wir fordern deshalb alle Bischöfe dazu auf, bei der Frühjahrsversammlung der Deutschen Bischofskonferenz diesen Worten Taten folgen zu lassen und den Paragrafen fünf in der Grundordnung für den kirchlichen Dienst entsprechend zu verändern“, fordert die Pfarreiengemeinschaft in ihrer Erklärung.

Redakteur/in:

Martina Thiele-Effertz aus Hürth

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