Ab September
Bauanträge müssen jetzt digital eingereicht werden
- Foto: OBK
Oberberg. Mit der Änderung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) zum 1. September 2026 können Bauanträge in Nordrhein-Westfalen - und damit auch im Oberbergischen Kreis - ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.
„Bauanträge in Papierform, die ab diesem Zeitpunkt beim Kreis eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden. Der Oberbergische Kreis bittet daher alle Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und ihre
Anträge ausschließlich digital einzureichen“, sagt Kreisbaudezernent Felix Ammann.
„Mit der digitalen Antragstellung wird das Genehmigungsverfahren einfacher, transparenter und
effizienter gestaltet. Ziel ist ein verbesserter Austausch zwischen Antragstellenden, Planenden und
Bauaufsichtsbehörde sowie die Reduzierung des papiergebundenen Verwaltungsaufwands.."
Die digitale Verfahrensführung bietet zahlreiche Vorteile:
• Vereinfachte Kommunikation zwischen allen Beteiligten
• Wegfall umfangreicher Papierunterlagen
• Digitale Nachreichung von Dokumenten
• Verbesserte Transparenz über den Bearbeitungsstand
Der Oberbergische Kreis bietet für sämtliche Baugenehmigungsverfahren im bauaufsichtlichen
Bereich bereits die Möglichkeit an, Anträge digital zu stellen.
Neben der Option, sich einen dauerhaften Zugang zur Online-Plattform einrichten zu lassen, besteht auch die Möglichkeit, einzelne Anträge über einen Direktzugang ohne vorherige Registrierung zu stellen.
Nähere Informationen erhalten Interessierte auf dem Serviceportal des Oberbergischen Kreises unter dem Stichwort Bauantrag (Online).
Mit der landesweiten gesetzlichen Umstellung wird dieser digitale Verfahrensweg nun verbindlich.[/p]
Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung
[p]Weiter sieht die neu gefasste Landesbauordnung eine Verfahrensänderung für Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung vor. Diese bisher bei der Stadt oder Gemeinde gestellten Anträge für bestimmte Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, nimmt das Kreisbauamt ebenfalls digital entgegen und leitet diese an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung weiter.
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann dann innerhalb eines Monats entscheiden, ob sie diesen Antrag im Freistellungsverfahren hält oder ihn ins Baugenehmigungsverfahren verweist. Verbleibt der Antrag in der Genehmigungsfreistellung, kann die Bauherrschaft nach einem Monat mit dem Bauvorhaben beginnen.
Bauportal zwei Tage nicht erreichbar
Aufgrund einer technischen Umstellung ist das Bauportal des Oberbergischen Kreises am 31. August und 1. September nicht erreichbar. Während dieses Zeitraums können keine Bauanträge oder sonstigen baurechtlichen Anträge über das Portal eingereicht werden. Ab dem 2. September sollte dies dann wieder möglich sein.
Für weitere Informationen zum Verfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisbauamtes telefonisch unter 0 22 61/ 88 65 02 zur Verfügung. Per E-Mail können Fragen an gekos@obk.de gerichtet werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |