Kirchenkreis "An der Agger"
Aktionswoche zur Schuldnerberatung
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Oberberg/Waldbröl (red). Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern, heißt es von Seiten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Diakonie "Kirchenkreis An der Agger" in Waldbröl..
„Die Schuldnerberatungen fordern daher entschlossenes Handeln der Bundespolitik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen.“ Da sind sich Nadja Walkenbach und Wendy Werry, Leiterinnen der evangelischen Schuldnerberatung in Waldbröl, einig. Sie stellen sich damit hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P Konto zum Problemkonto wird“ macht die Arbeitsgemeinschaft auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
„‚Wie komme ich an mein Geld?‘ – diese Frage hören wir Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig“, sagt Stefanie Bilz, Teamassistentin der Beratungsstelle in Waldbröl.
Ihre Kollegin Carola Lambeck, Schuldnerberaterin in der Waldbröler Beratungsstelle, bekräftigt: „Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht.“
Nadja Walkenbach erläutert: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. „Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P Konto beantragen.
Wendy Werry macht deutlich: „Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung.“ Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. „Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene“, sagt Nadja Walkenbach.
Wendy Werry fordert: „Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten und Banken sollten aktiv auf die Möglichkeit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos hinweisen.“ Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Nadja Walkenbach ergänzt: „Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich.“
Redakteur/in:Ulf-Stefan Dahmen |
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