Nümbrechter können
Gelder für die Aufforstung beantragen
- Wiederaufforstung dringend erforderlich.
- Foto: © Gemeinde Nümbrecht
Nümbrecht. Verlängerte Förderung der Wiederaufforstung beschädigter Waldflächen: Wer kleine durch Trockenheit und Borkenkäferbefall beschädigte Waldflächen auf Nümbrechter Gemeindegebiet besitzt, kann von der Gemeinde nach wie vor finanzielle Unterstützung erhalten. Das hat der Rat einstimmig beschlossen.
Die Laufzeit des Förderprogramms „Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht“ wurde um ein weiteres Jahr verlängert, so dass Anträge bis Juni 2027 eingereicht werden können. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Das kommunale Förderprogramm zielt darauf ab, den durch den Klimawandel stark geschädigten Wald nachhaltig wiederaufzubauen und einen lokalen Beitrag zum Erhalt dieses wichtigen Ökosystems zu leisten. Gefördert werden Kalamitätsflächen von bis zu einem Hektar Größe, die vor der Schädigung einen Nadelholzanteil von mindestens 50 Prozent aufwiesen.
Die Förderung umfasst ein Maßnahmenbündel, bestehend aus einer fachlichen Pflanzberatung, dem Einkauf und Einbringen von Pflanzenmaterial/Saatgut und mechanischem Pflanzenschutz sowie einer Nachkontrolle der Bepflanzung. Einen Antrag stellen dürfen auch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Zwei ortskundige forstfachlich ausgebildete Personen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW sowie die Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH stellen eine standortgemäße und zugleich klimawandelangepasste Wiederaufforstung sicher. Je nach Größe der zu bepflanzenden Fläche kann der Zuschuss pro Antrag bis zu 2.000 Euro betragen. Die Kosten für die Pflanzberatung und Nachkontrolle werden komplett von der Gemeinde übernommen.
Wichtig ist, dass zuerst der Förderantrag bei der Gemeinde eingereicht wird. Erst nach erfolgreicher Antragsprüfung beginnt das Förderverfahren und es kann im ersten Schritt die fachliche Pflanzberatung in Anspruch genommen werden.
Die Förderrichtlinie sowie alle Informationen zum Förderverfahren und was bei der Antragstellung beachtet werden muss, erfährt man unter www.nuembrecht.de.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |