Sanierung der B484
Vollsperrung vom 30. März bis 20. April

Lohmar-Donrath In Lohmar finden vom 30. März bis zum 20. April 2026 Sanierungsarbeiten an der Fahrbahnoberfläche im Bereich der B484 von der Pappelallee bis Höhe Kreuznaaf statt. Eine Ortsdurchfahrt durch Donrath ist auf der B484 während dieser Zeit nicht möglich.

Für den Durchgangsverkehr gilt die bereits während der Bauarbeiten eingerichtete Umleitungsstrecke:

  • Aus Richtung Lohmar-Ort/Rösrath in Fahrtrichtung Overath
    Aus Richtung Lohmar-Ort bzw. auch aus Richtung Rösrath kommend, führt die Umleitung in Lohmar-Heppenberg an der Kreuzung L84/Pützrather Weg/L288 auf die „Höhenstraße“, im weiteren Verlauf „Scheiderhöher Str.“ und „Scheider Str.“ (L84) bis zur Einmündung Weilerhohn/Schlehecken/Birken. Von dort geht es nach rechts auf die Straße „Birken“ (K49) und dann bis zur Einmündung auf die B484. Dort besteht die Möglichkeit nach links auf die B484 in Richtung Overath abzubiegen.
  • Aus Richtung Overath in Fahrtrichtung Lohmar-Ort/Rösrath
    Aus Richtung Overath kommend führt die Umleitung an der Einmündung B484/K49 nach rechts über die Straße „Birken“ (K49) zur Einmündung Weilerhohn/Schlehecken/Birken. An dieser Einmündung geht es links auf die „Scheider Str.“ im weiteren Verlauf „Scheiderhöher Str.“ und „Höhenstraße“ (L84) bis zur Kreuzung L84/Pützrather Weg/L288 in Lohmar-Heppenberg. Dort besteht die Möglichkeit nach links in Richtung Lohmar-Ort oder nach rechts in Richtung Rösrath abzubiegen.

Die Umleitung ist ausgeschildert.

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass der Weg über die Umleitung zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet und bedauert die Einschränkungen. Die Vollsperrung der B484 ist jedoch unumgänglich. Wie bereits bei der Sperrung im ersten Bauabschnitt ist eine Vollsperrung für die abschließenden Arbeiten an der Asphaltdeckschicht aufgrund von Vorgaben des Straßenbaulastträgers sowie aus technischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht vermeidbar.
Die städtische Verkehrsabteilung wird die Umleitungsstrecken sowie den Verkehr in den Wohngebieten kontinuierlich beobachten. Bei Bedarf können so kurzfristig Anpassungen und Änderungen der Regelungen durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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