Jetzt auch nach 18 Uhr
Neue Öffnungszeiten der Impfstelle Luminaden

In der Impfstelle in den Wiesdorfer Luminaden gelten seit dieser 
Woche neue Öffnungszeiten.  | Foto: Bettina Willumat
  • In der Impfstelle in den Wiesdorfer Luminaden gelten seit dieser
    Woche neue Öffnungszeiten.
  • Foto: Bettina Willumat

Leverkusen. Dem Wunsch zahlreicher Bürgerinnen und Bürger entsprechend, werden Impftermine für Personen ab zwölf Jahren jetzt auch nach 18 Uhr angeboten. Die Öffnungszeiten in der Impfstelle in den Wiesdorfer Luminaden sind daher angepasst worden.

An drei Tagen in der Woche sind dann Impfungen bis 20 Uhr möglich. An diesen Tagen öffnet die Impfstelle erst um 14 Uhr. Impfungen ab 12 Jahren: – Montag, Mittwoch, Freitag:

14 bis 20 Uhr

– Dienstag, Donnerstag: 10 bis 18 Uhr

– Samstag, Sonntag: 10 bis 14 Uhr

Impfungen mit und ohne Termin möglich!Impfungen 5 bis 11 Jahre: – Samstag, Sonntag: 14 bis 18 Uhr

Impfungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Terminbuchungen unter Impftermine Stadt Leverkusen

Personen ab 12 Jahren können sich innerhalb der Öffnungszeiten auch ohne Termin impfen lassen.

Für Impfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren ist weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich!Mobile Impfaktionen – 27. Februar, 10 bis 15 Uhr, Impfmobil vor der Katholischen Kirche St. Franziskus, Karl-Jaspers-Straße 56 in SteinbüchelZweite AuffrischungsimpfungDie STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für folgende Personengruppen:– Menschen ab dem Alter von 70 Jahren

– Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

– Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren

– Tätige (≥16 Jahre) in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere

solche mit direktem Patient*innen- bzw. Bewohner*innenkontakt.

Bei ≥70-Jährigen, Bewoh-ner*Innen und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei Immundefizienten ist die zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung empfohlen und bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens sechs Monate nach der erstenAuffrischimpfung. In begründeten Einzelfällen kann bei Letztgenannten die zweiteAuffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.“ Wer zu einer der oben genannten Gruppen zählt und einen entsprechenden Abstand zur Boosterimpfung belegen kann, kann ab sofort in der Impfstelle und bei den mobilen Impfaktionen die vierte Impfung erhalten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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