Groß angelegte Aktion
Kontrolle von Glücksspielgeräten

Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamt kontrolliert ein Glücksspielgerät. | Foto: Stadt Leverkusen
  • Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamt kontrolliert ein Glücksspielgerät.
  • Foto: Stadt Leverkusen

Leverkusen. Im Rahmen einer großanlegten gemeinsamen Aktion von Kommunalem Ordnungsdienst und dem Fachbereich Finanzen wurden in den vergangenen Monaten nahezu alle im Stadtgebiet registrierten Geldspielgeräte (sogenannte Glücksspielautomaten) überprüft. Die Kontrolle betraf Geldspielgeräte in Spielhallen sowie in der Gastronomie und in Gewerbebetrieben. Im Fokus stand die Überprüfung der korrekten Entrichtung der Vergnügungssteuer sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Glücksspiel.

Bei der Prüfung von rund 500 Geldspielautomaten in nahezu 100 Objekten wurden an 20 Standorten glücksspielrechtliche Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die nun im Nachgang durch entsprechende Bußgeldverfahren geahndet werden. Insbesondere das Verbot der Doppelbespielung von zwei Geldspielgeräten bzw. die aufgrund dieses gesetzlichen Verbots zu treffenden Maßnahmen (Sicherung durch freizuschaltende Identifikationsmittel) wurden von den Betreibern häufig nicht beachtet. Die Auswertung der gewonnenen Daten durch den Fachbereich Finanzen hinsichtlich eventueller Steuerverstöße dauert noch an.

Stadtkämmerer und Ordnungsdezernent Michael Molitor betont: „Durch die personelle Stärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes können wir uns vermehrt auch der Kontrolle des Glücksspiels in Leverkusen widmen und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben sowie illegales Glückspiel konsequent verfolgen und entsprechend ahnden. Die Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollaktion bestätigen, dass derartige regelmäßige Kontrollen von Geldspielgeräten notwendig sind, um die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorschriften durchzusetzen.“

Die Überwachung glücksspielrechtlicher Vorschriften bildet ein wichtiges Aufgabenfeld des Kommunalen Ordnungsdienstes, da Glücksspiel – obwohl staatlich erlaubt - ein hohes Suchtpotential hat. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften dient nicht zuletzt dem Spielerschutz und bedarf daher einer konsequenten Überwachung.

Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr erarbeitet derzeit ein Konzept zur regelmäßigen und intensiven Kontrolle des Glücksspiels, welches u. a. Wettannahmestellen sowie Spielhallen umfassen wird. In diesem Zusammenhang soll mit gezielten Sonderaktionen auch gegen illegales Glücksspiel vorgegangen werden.Zum Hintergrund:Die Notwendigkeit einer erhöhten Aufmerksamkeit der Ordnungsbehörden für das Thema Glücksspiel ergibt sich unter anderem aus den Ergebnisse des 2023 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen erstmals vorgelegten „Glücksspielatlas“. Demnach sind bundesweit rund 1,3 Mio. Erwachsene von einer glücksspielbezogenen Störung betroffen. Weitere rund 3,25 Mio. Menschen haben ein zumindest riskantes Glücksspielverhalten. Im Hinblick auf Geldspielautomaten weisen vier von zehn Teilnehmenden eine Glücksspielstörung auf.

Weitere Informationen: https://gluecksspielatlas2023.isd-hamburg.de/

Hilfe und Beratung finden von Glücksspielsucht Betroffene und Angehörige bei der Leverkusener Suchthilfe gGmbH. Weitere Informationen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind im Internet unter www.suchthilfe-lev.de aufgeführt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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