Ratsbürgerentscheid Olympiabewerbung
Die Kampagne läuft
- In der BayArena würden Fußballspiele ausgetragen. Foto: Ajdin Kamber Adobe Stock
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Leverkusen. Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt unter dem Motto „Unsere Städte – Unsere Spiele“ gemeinsam mit beteiligten Kommunen die Bewerbung der Region Köln.Rhein.Ruhr um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele. Auch Leverkusen ist Teil dieser Bewerbung und soll Aufgaben im Rahmen des Gesamtkonzepts übernehmen. Am 19. April wird darüber abgestimmt, ob sich Leverkusen an der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Köln.Rhein.Ruhr beteiligen soll. Im Rahmen des anstehenden Ratsbürgerentscheids hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele für die Region Köln.Rhein.Ruhr nur dann weiterverfolgt werden kann, wenn die Bürger und Bürgerinnen in den beteiligten Städten ausdrücklich der Bewerbung zustimmen. In Leverkusen wird dies in Form eines Ratsbürgerentscheids erfolgen, welcher durch den Rat der Stadt beschlossen wurde.
Worüber wird abgestimmt?
Die Leverkusener stimmen darüber ab, ob sich die Stadt an der Bewerbung der Region Köln.Rhein.Ruhr beteiligen soll, die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 auszurichten. Die Spiele würden gemeinsam mit 16 anderen Städten in Nordrhein-Westfalen sowie zwei weiteren Städten in anderen Bundesländern ausgerichtet. Die Stadt wäre als Ausrichter für die Wettkämpfe im Fußball vorgesehen.
Die Frage lautet: Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Leverkusen an der gemeinsamen Bewerbung der Region Köln.Rhein.Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?
Über diese Frage wird mit Ja oder Nein abgestimmt. Die Antwort mit den meisten Stimmen ist das Ergebnis des Entscheids. Es müssen mindestens 10 Prozent der Befragten für diese Antwort gestimmt haben.
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung in den beteiligten Kommunen bis Juni 2026 wird der Deutsche Olympische Sportbund voraussichtlich im September die finale Entscheidung über die nationale Bewerbung treffen.
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Es darf abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu müssen man am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 16 Jahre alt
- mindestens seit dem 3. April 2026 (16. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in Leverkusen gemeldet
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Im Gegensatz zur Kommunalwahl wird es im Rahmen des Ratsbürgerentscheides keine „Wahl“-Lokale geben. Der Ratsbürgerentscheid findet per Brief statt. Um die Unterlagen zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Unterlagen werden zwischen dem 16. und 29. März versendet. Der Abstimmungsbrief muss bis spätestens 19. April, 16 Uhr, zurückgekommen sein.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |