Frustfrei in den Ferien-Flieger
Welche Flughafen-Fehler Urlauber vermeiden sollten und was die Bundespolizei rät
- Die zentrale Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn wurde optisch und technisch modernisiert. Durch neue CT-Scanner konnte die bisherige Flüssigkeitsregelung gelockert werden.
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Ein abgelaufener Pass, eine Wunderkerze im Rucksack oder der Ersatzakku an der falschen Stelle im Gepäck: Schon kleine Fehler können den Start in die Ferien empfindlich bremsen. EXPRESS - Die Woche erklärt, worauf Flugreisende beim Packen achten sollten – und warum die Urlaubsvorbereitung schon lange vor der Sicherheitskontrolle beginnt.
von Serkan Gürlek
Köln. Die Koffer sind geschlossen, die Bordkarten gespeichert, die Vorfreude steigt. Doch zwischen Haustür und Abflug liegen einige Hürden, die Reisende leicht unterschätzen. Gerade zu Beginn der Sommerferien reichen oft unscheinbare Gegenstände aus, um an der Sicherheitskontrolle für Verzögerungen zu sorgen. Eine Powerbank im aufgegebenen Koffer, ein Sturmfeuerzeug in der Jackentasche oder eine vergessene Wunderkerze im Rucksack können den Reisebeginn unnötig kompliziert machen.
Die Bundespolizei appelliert deshalb an alle Fluggäste, ihr Handgepäck nicht erst am Flughafen, sondern bereits zu Hause gründlich zu kontrollieren. Was im Alltag harmlos erscheint, kann im Luftverkehr besonderen Regeln unterliegen. Wer sich vor der Abfahrt einige Minuten Zeit nimmt, erspart sich möglicherweise lange Diskussionen, zusätzliche Wege und im schlimmsten Fall die Sorge, den Flug zu verpassen.
Diese Gegenstände müssen sogar ins Handgepäckgepackt werden
Bei vielen elektronischen Geräten können Reisende allerdings aufatmen. Laptops und andere Geräte mit fest verbautem Lithium-Ionen-Akku dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden. Auch Kameras sind erlaubt. Schwieriger wird es bei losen Akkus und Powerbanks. Für sie gilt eine klare Regel: Sie gehören ausschließlich ins Handgepäck und dürfen nicht im aufgegebenen Koffer transportiert werden.
Powerbanks sind bis zu einer Leistung von 100 Wattstunden beziehungsweise einer Kapazität von bis zu 27.000 Milliamperestunden zulässig. Da sie als Gefahrgut gelten können, sollten Reisende dennoch vor dem Abflug die Beförderungsbedingungen ihrer Fluggesellschaft prüfen. Die Airlines können zusätzliche Vorgaben machen.
Auch Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus müssen in die Kabine. Nach Angaben der Bundespolizei dürfen bis zu zwei Akkus mit einer Leistung von jeweils maximal 160 Wattstunden oder ein Akku mit höchstens 300 Wattstunden mitgeführt werden. Auch hier empfiehlt sich ein Blick in die Bestimmungen der gebuchten Fluggesellschaft. Wer die technischen Angaben auf einem Akku nicht mehr erkennen kann, sollte das vor der Reise klären und nicht erst an der Kontrolle auf eine schnelle Entscheidung hoffen.
Nicht jedes kleine Metallteil im Kulturbeutel wird dagegen zum Problem. Nagelknipser sind im Handgepäck erlaubt. Auch Nagelscheren dürfen mit, sofern ihre Klingen nicht länger als sechs Zentimeter sind. Selfie-Sticks sind grundsätzlich ebenfalls zulässig. Die Bundespolizei empfiehlt jedoch, sie nach Möglichkeit im Aufgabegepäck zu verstauen.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen grundsätzlich transportiert werden. Wer aus medizinischen Gründen Spritzen mitführen muss, sollte einen entsprechenden ärztlichen Nachweis dabeihaben. Das erleichtert die Kontrolle und kann unnötige Rückfragen vermeiden.
Bengalos, Böller und Sturmfeuerzeuge bleiben besser zu Hause
Weniger Spielraum gibt es bei Gegenständen, von denen eine Brand- oder Verletzungsgefahr ausgehen kann. Wunderkerzen dürfen ebenso wie andere verbotene oder gefährliche Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Bei Feuerzeugen gilt: Pro Person ist grundsätzlich ein Feuerzeug zulässig. Sturmfeuerzeuge sind jedoch verboten.
- Laptop, Powerbank, Selfie-Stick und Wunderkerzen: An alles für den Urlaub gedacht? Doch, was darf ins Handgepäck und was vielleicht gar nicht auf eine Flugreise genommen werden?
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Warum der Live-Stream vom Sicherheits-Check keine gute Idee ist
Auch das Smartphone oder die Kamera kann im Kontrollbereich zum Ärgernis werden, wenn sie für Aufnahmen genutzt werden. Film- und Fotoaufnahmen sind im Bereich der Luftsicherheitskontrolle grundsätzlich nicht gestattet. Reisende sollten die Geräte deshalb lieber eingesteckt lassen, bis sie die Kontrolle vollständig passiert haben.
Taucht bei der Überprüfung dennoch ein Gegenstand auf, der nicht mitgenommen werden darf, ist die Reise nicht automatisch beendet. Betroffene können den Kontrollbereich problemlos wieder verlassen. Der Gegenstand lässt sich dann beispielsweise im eigenen Fahrzeug deponieren oder einer Begleitperson übergeben. Praktisch ist diese Lösung allerdings nur für Reisende, die genügend Zeit eingeplant haben. Wer ohnehin spät am Flughafen ankommt, gerät dadurch schnell unter Druck.
Gültigkeiten der Dokumente und Einreisebestimmungen prüfen
Mindestens ebenso wichtig wie der Inhalt des Handgepäcks sind die Reisedokumente. Die Bundespolizei rät, die Gültigkeit von Personalausweis oder Reisepass rechtzeitig vor Reisebeginn zu überprüfen. Je nach Reiseziel können außerdem ein Visum oder weitere Einreisedokumente erforderlich sein. Fehlt ein notwendiges Dokument, hilft auch ein pünktliches Erscheinen am Gate nicht weiter.
Am Flughafen selbst sollten Koffer und Taschen niemals unbeaufsichtigt stehen bleiben. Herrenlose Gepäckstücke können umfangreiche polizeiliche Maßnahmen auslösen und den Betrieb erheblich beeinträchtigen. Ein Gepäckanhänger hilft zudem dabei, einen verlorenen Koffer schneller seinem Besitzer zuzuordnen.
Größe und Gewicht des Handgepäcks variiert je nach Airline
Vor der Abfahrt lohnt sich schließlich ein letzter Blick auf die Gepäckregeln der Fluggesellschaft. Die Vorgaben für Hand- und Aufgabegepäck können sich je nach Airline und Tarif unterscheiden. Das betrifft nicht nur Größe und Gewicht der Gepäckstücke, sondern auch den Transport bestimmter Akkus oder anderer potenziell gefährlicher Gegenstände.
Der Appell der Bundespolizei ist deshalb so einfach wie wirkungsvoll: Der entspannte Start in den Urlaub beginnt nicht am Flughafen, sondern beim Packen zu Hause. Wer Handgepäck und Reisedokumente frühzeitig überprüft und die Regeln seiner Fluggesellschaft kennt, senkt das Risiko unangenehmer Überraschungen. So wird aus der Sicherheitskontrolle zwar kein Vergnügen – aber zumindest kein unnötiges Urlaubshindernis.
- Die Sicherheit am Flughafen ist Sache der Bundespolizei: Auch wenn die Kontrollen durch Dienstleister ausgeführt werden, haben die Beamten das letzte Wort.
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Noch schneller durch den Sicherheits-Check
Zeitfenster reservieren: Über CGNGateWay auf der Airport-Homepage können Reisende kostenlos einen Termin für die zentrale Sicherheitskontrolle in Terminal 1 am Flughafen Köln/Bonn buchen. Die Zeitfenster werden im 15-Minuten-Takt vergeben und stehen bis zu 100 Tage vor dem Abflug zur Verfügung. Die späteste Buchung ist eine Stunde vor Abflug möglich. Am Flughafen kann der separate Zugang bis zu zehn Minuten vor und nach dem reservierten Termin genutzt werden.
Mehr Flüssigkeiten im Handgepäck: Dank neuer CT-Scanner dürfen am Köln/Bonner Flughafen auslaufsichere Einzelbehälter mit jeweils bis zu zwei Litern durch die Kontrolle. Sie müssen nicht mehr in einen transparenten Plastikbeutel und können ebenso wie Laptops im Handgepäck bleiben. Auch gefüllte Trinkflaschen sind erlaubt. Offene oder nicht auslaufsichere Behälter, etwa Coffee-to-go-Becher, werden jedoch zurückgewiesen.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |