Zwei Festnahmen im Kölner Hauptbahnhof
Streit und Parfüm-Diebstahl enden im Gewahrsam

Das Bild zeigt nicht den realen Einsatzort oder Beteiligte. Symbolbild KI-generiert, kein echtes Foto. | Foto: KI-generiert mit ChatGPT/OpenAI
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Die Bundespolizei hat am Mittwoch, 15. Juli, im Kölner Hauptbahnhof zwei Männer festgenommen. Einer von ihnen wurde zum Strafantritt in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, der andere muss sich nach einem Ladendiebstahl in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht verantworten.

Gegen 14.05 Uhr trafen Einsatzkräfte nach einer verbalen Streitigkeit im Hauptbahnhof auf einen 50 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen und stellten seine Identität fest. Ein Datenabgleich ergab, dass der wohnungslose Mann durch die Staatsanwaltschaft Halle wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro zuzüglich 81 Euro Kosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt worden war.

Zudem konnte der 50-Jährige keinen gültigen Aufenthaltsstatus für Deutschland vorweisen. Gegen ihn lag außerdem eine Ausschreibung zur Rückkehrentscheidung vor. Da er die Geldsumme nicht zahlen konnte, brachten die Beamten ihn in die nahegelegene Justizvollzugsanstalt, wo er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Zusätzlich erwartet ihn eine Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalts.

Kurze Zeit später, gegen 15.45 Uhr, kam es in einer Parfümerie im Kölner Hauptbahnhof zu einem Diebstahl. Ein 47 Jahre alter marokkanischer Staatsangehöriger nahm eine Duftflasche im Wert von knapp 180 Euro aus einem Regal und verließ die Filiale, ohne zu bezahlen. Ein Ladendetektiv beobachtete die Tat, stellte den Mann und verständigte die Bundespolizei.

Bei der Identitätsfeststellung händigte der 47-Jährige den Einsatzkräften einen gefälschten spanischen Aufenthaltstitel aus, den die Beamten sicherstellten. Sie leiteten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Ein Datenabgleich ergab außerdem, dass die Staatsanwaltschaften Kiel und Hamburg wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls nach dem Aufenthaltsort des Mannes suchten.

Da der Wohnungslose keine Wohnanschrift angeben konnte, nahmen die Uniformierten ihn zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens wegen des Diebstahls fest und brachten ihn in den Polizeigewahrsam. Er muss sich am heutigen Tag vor einer Richterin oder einem Richter verantworten.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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