Schulen und KiTa
Notbetreuung für Kinder „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“

Bis zu 19. April bleiben die Schulen geschlossen. | Foto: König
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Köln - (red). Der Krisenstab der Stadt Köln hat am heutigen Samstag, 14.
März 2020, die Regelungen für die Umsetzung der verschiedenen
Landeserlasse beschlossen, wonach ab Montag, 16. März 2020, sowohl
alle Kölner Schulen als auch alle Kindertagesstätten,
Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zunächst
bis zum 19. April 2020 geschlossen sind.

Ausschließlich für Kinder (im Kita-Alter sowie der Klassen 1 bis 6)
von Eltern, die „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind und
während des gesamten Zeitraums kein anderweitiges Betreuungsangebot
organisieren können, bietet die Stadt Köln eine Notbetreuung an. Es
wird sichergestellt, dass die Betreuung in der Schule zu den üblichen
Unterrichtszeiten und den Zeiten der OGS Betreuung erfolgt.

Für den kommenden Montag und Dienstag, 16. und 17. März 2020, hat
das Land eine Übergangszeit für die Eltern eingerichtet, die keine
Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen. Die Schulen werden an
diesen beiden Tagen keinen Unterricht anbieten, stellen aber
Betreuungspersonen bereit. Diese Übergangsregelung gilt auch für die
Kindertageseinrichtungen. An den beiden Tagen werden die
Ausnahmeanträge entgegengenommen, die der vom Land definierte
Personenkreis der „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ einreichen
kann.

„Unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von
Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und
pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung
zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen
insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der
Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe,
Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der
öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie,
Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der
Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von
Kindern „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ ist durch eine
schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten
nachzuweisen. Die Stadt Köln stellt das Formular für die
Arbeitgeberbescheinigung im Laufe des heutigen Samstag, 14. März
2020, unter https://www.stadt-koeln.de/agbescheinigung zum
Herunterladen bereit. Die Bescheinigung ist bis spätestens Dienstag,
17. März, in der Schule beziehungsweise Kita abzugeben. Die Eltern
werden dann informiert, ob für ihr Kind das Angebot der Notbetreuung
gilt.

Das Gesundheitsamt appelliert an alle Eltern, ihre Kinder nicht durch
die Großeltern betreuen zu lassen, da ältere Menschen ebenso wie
Menschen mit einer Vorerkrankung zu der Zielgruppe gehören, die ganz
besonders vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden
muss.

In seiner heutigen Sitzung hat sich der Krisenstab der Stadt Köln
auch mit der Umsetzung des gestrigen Erlasses des Landes NRW zur
Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen
angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl
unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Köln ab einschließlich
Sonntag,
15. März 2020, bis einschließlich 10. April 2020 jegliche
Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet. Das Verbot gilt auch für
Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von
Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche
Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen
Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der
Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören
beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung
dienen. Ebenfalls bis einschließlich 10. April 2020 sind musikalische
und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und
in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und
Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen
Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst
sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen
und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und
ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Der
Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot
der Versorgung dienen, bleibt möglich.

Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle
Jugendzentren und
Jugendeinrichtungen betroffen.

Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur
Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus
„massive Anstrengungen auf allen Ebenen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich“. Damit sind
gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen
Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten,
beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der
Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen,
dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Die Zahl der
Infizierten steigt auch in Köln stetig an, aktuell gibt es 180
Fälle.

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/betreuung/informationen-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-kindertageseinrichtungen

https://www.stadt-koeln.de/agbescheinigung

 

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