Stadt trifft mit E-Scooter-Verleihern eine Vereinbarung
Ins Abseits „gerollt"?

- Nicht nur im Rhein, auch in den Weihern und Bächen werden regelmäßig E-Scooter „versenkt“.
- Foto: StEB Köln, Peter Jost
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Köln - (ha). Nach anhaltenden Problemen im Zusammenhang mit E-Rollern
wurde zwischen der Stadt und den Verleihern eine Vereinbarung zur
Nutzung von E-Scootern geschlossen. Damit sollen der achtlose Umgang
mit den rund 8.000 elektrischen Zweirädern und die Unfallraten
eindämmt werden.
Nach vorläufigen Erhebungen der Polizei verunglückten im ersten
Halbjahr 2021 103 Personen bei 112 Verkehrsunfällen mit
E-Scooter-Beteiligung, davon alleine 69 Personen im Juni. 18 Menschen
wurden schwer verletzt. In 26 Fällen ist die Unfallursache auf den
Konsum von Alkohol und/ oder Betäubungsmitteln zurückzuführen. Im
gesamten Jahr 2020 verunglückten 143 Scooter-Nutzer*innen teilweise
schwer. Zahlreiche dieser Vorfälle ereigneten sich im kritischen
Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Demnach verzeichneten die Beamten
alleine zwischen dem 1. Juni und 7. Juli über 45
„Trunkenheitsfahrten“, so Polizeioberkommissar Max Wilmes.
„Die operativen Einsatzkräfte stellen bei den Nutzer*innen von
E-Scootern immer wieder Unwissenheit über die gesetzlichen Regelungen
sowie mangelnde Erfahrung im Straßenverkehr mit dem neuen
Fortbewegungsmittel fest. So geben die Fahrenden an, dass sie nicht
wussten, dass E-Scooter nicht mit mehreren Personen, auf Gehwegen oder
gegen die Fahrtrichtung genutzt werden dürfen“, sagt Wilmes.
Wie rücksichtslos der Umgang mit den Fortbewegungsmittel zum Teil
erfolgt, zeigen auch die Zahlen der Städtischen
Entwässerungsbetriebe: „Wir haben im letzten Jahr 270 E-Scooter aus
Bächen oder Weihern entsorgt. 2021 waren es schon 130 Geräte.
Momentan rechnen wir mit jeweils fünf Einsätzen pro Woche. Neben den
Verunreinigungen, die auch Tiere und Pflanzen gefährden, ergeben sich
daraus zusätzlich erhöhte Personalkosten“, berichtet Birgit
Konopatzki von den Kölner Entwässerungsbetrieben.
Die Vereinbarung zwischen Verwaltung und Betreibern sieht unter
anderem vor, dass zur Vermeidung von unsachgemäß abgestellten
E-Scootern flächendeckend und bedarfsgerecht Abstellbereiche
ausgewiesen werden. Hierfür startet ein Pilotprojekt in der Altstadt/
Kolumbaviertel. E-Scooter dürfen dann ausschließlich in diesen
ausgeschilderten Bereichen abgestellt werden. Das Abstellen in der
Nähe von Gewässern, Brücken und Grünanlagen ist zukünftig nicht
mehr möglich. Für Fußgängerzonen gelten die Abstellverbote bereits
jetzt. Für die Rheinufer haben die Betreiber ebenfalls bereits auf
eigene Initiative Verbotszonen aktiviert. Bisher hatten sich die
Verleiher verpflichtet, ordnungswidrig gemeldete E-Scooter innerhalb
von 24 Stunden zu entfernen. Dies soll nun binnen sechs Stunden
erfolgen. Die Verleiher haben außerdem einen Plan zur Bergung der im
Rhein versenkten E-Scooter vorgelegt. Voraussicht soll dies Anfang
September geschehen. Des Weiteren befinden sich die Verleiher in
Abstimmungsgesprächen mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, um
eine Bergung in Binnengewässern sicherzustellen. Noch in der
Absprache sind nächtliche Abstellverbotszonen.


Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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