An mehreren Kölner Bahnhöfen
Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten

Ein Mann hält eine Machete. Symbolfoto. | Foto: Big City Lights - stock.adobe.com

Heute ab 13 Uhr werden gefährliche Gegenstände in den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof, Messe/Deutz, Trimbornstraße und Ehrenfeld bis zum 25. März um 6 Uhr verboten sein. Einsatzkräfte der Bundespolizei führen verstärkt Kontrollen durch und ahnden Zuwiderhandlungen konsequent.

Die Bundespolizei in Köln registrierte im zweiten Halbjahr 2023 keinen nennenswerten Rückgang von Gewaltdelikten in den Kölner Bahnhöfen. Insbesondere bei Veranstaltungen oder Diskothekenbesuchen, im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum sowie gruppendynamischen Prozessen, kommt es regelmäßig zu einer gewaltsamen Konfliktbewältigung. Wenn dabei beispielsweise Hieb- oder Stoßwerkzeuge eingesetzt werden, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Gleiches gilt bei Gegenständen, die durch Schussabgabe oder dem Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen verursachen können.

Auch bei Routinekontrollen finden Bundespolizisten immer wieder Messer (Butterflymesser, Einhandmesser, Springmesser, etc.) oder Pfefferspray auf. Die Allgemeinverfügung richtet sich gegen das Mitführen solcher Gegenstände. Die genauen Regularien und deren Ausnahmen sind via Plakat an den betroffenen Bahnhöfen veröffentlicht. Die Einhaltung wird durch die Beamten der Bundespolizei kontrolliert und durchgesetzt.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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