Zollkontrollen in Köln und der Region
Schwarzarbeit im Visier: Zoll prüft Gastro und Konzertpersonal

Das Bild zeigt nicht den realen Einsatzort oder Beteiligte. Symbolbild KI-generiert, kein echtes Foto. | Foto: KI-generiert mit ChatGPT/OpenAI
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Kölner Zolls hat am gestrigen Abend mit 75 Einsatzkräften gezielt Gastronomiebetriebe kontrolliert. Überprüft wurden 17 Gaststätten und Imbisse in Köln sowie im Großraum Bonn und Bergisch Gladbach. Dabei nahmen die Einsatzkräfte 86 angetroffene Beschäftigte genauer unter die Lupe.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Sicherheits- und Gastronomiepersonal beim Konzert der Toten Hosen im Kölner Stadion. Dort wurden insgesamt 107 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 27 Firmen überprüft. Bei jedem fünften Beschäftigten gibt es nach Angaben von Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln, erste Hinweise auf Verstöße. Vorrangig gehe es um Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und Mindestlohnunterschreitung.

Kontrolliert wurden Sicherheitskräfte an den Einlassstellen und im Bühnenbereich sowie das Personal an den Gastronomieständen. Die Kontrollen im Stadion fanden gemeinsam mit Einsatzkräften des Ordnungsdienstes und der Gewerbeabteilung der Stadt Köln statt.

Die bisherige Bilanz des gesamten Einsatzes: Vier Personen wurden ohne die erforderliche Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis angetroffen. Noch vor Ort wurden gegen sie und ihre Arbeitgeber Ermittlungsverfahren eingeleitet. In elf Fällen ergaben sich erste Hinweise darauf, dass Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird. Bei 34 Beschäftigten liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet und damit umgangssprachlich schwarz beschäftigt werden. In vier Fällen gibt es bereits konkrete Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen.

Ahland betont, dass die Befragung der Beschäftigten vor Ort nur der Einstieg in die Arbeit sei. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Angaben lasse sich sagen, ob alle angetroffenen Personen ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet seien oder nicht zu Unrecht Sozialleistungen bezögen. Auch die Überwachung des Mindestlohns mache regelmäßig tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen nötig, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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