Kölner Zoll
Einzelhandel, Gastronomie, Taxi- und Transportgewerbe unter der Lupe

Symbolbild | Foto: Pixabay

605 Beschäftigte von 331 Arbeitgebern kontrollierten heute rund 130 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln. Die Kontrollen fanden überwiegend im Einzelhandel, Gastronomie, Taxigewerbe und Transportgewerbe statt und waren Teil einer bundesweiten Mindestlohnprüfung.

Überprüft wurden:

  • in Köln: 365 Beschäftigte von 233 Arbeitgebern
  • in Bonn: 52 Beschäftigte von 26 Arbeitgebern
  • Rhein-Sieg-Kreis (Troisdorf, Hennef und Siegburg): 86 Beschäftigte von 35 Arbeitgebern
  • Leverkusen: 28 Beschäftigte von 12 Arbeitgebern
  • im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Wermelskirchen und Burscheid): 74 Beschäftigte von 25 Arbeitgebern

"Wichtig ist, dass wir die Angaben, die heute gemacht wurden, im Nachhinein beim Arbeitgeber überprüfen, indem wir Einblick in die Geschäftsunterlagen und die Lohnbuchhaltung bekommen. Erst dann wird feststehen, ob Mindestlohnverstöße vorliegen oder nicht", erklärt Jörg Simon, Leiter des Hauptzollamts Köln.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme:

  • In fünf Betrieben gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn ge-zahlt wird.
  • In elf Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung aufgenommen.
  • Sieben Personen wurden ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in fünf Fällen Anhaltspunkte.
  • Drei Arbeitgeber führen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen.
  • Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren gab es in fünf Fällen.

Die Ermittlungen dauern an.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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