Mitführverbot für gefährliche Gegenstände
Bundespolizei verschärft Präsenz von Freitag bis Sonntag

Bundespolizisten am Hauptbahnhof Köln. | Foto: Symbolbild: Bundespolizei

Die Bundespolizei verstärkt am kommenden Wochenende (09. bis 11. Januar) bereits zum dritten Mal bundesweit ihre Präsenz an Bahnhöfen, die in den vergangenen Monaten durch eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten aufgefallen sind. 

Für den genannten Zeitraum hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie untersagt das Mitführen gefährlicher Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen und auf bestimmten Bahnstrecken. Ziel ist, die Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Verkehrsräumen zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft das den Kölner Hauptbahnhof, Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über Köln Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Köln-Chorweiler-Nord. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Nippes, Geldernstraße/Parkgürtel, Longerich, Volkhovener Weg und Chorweiler.

Zur Durchsetzung der Verfügung sind verstärkte Kontrollen angekündigt. Reisende müssen damit rechnen, dass Taschen und Gepäckstücke häufiger überprüft werden. Verstöße können unter anderem Platzverweise, Beförderungsausschlüsse sowie die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach sich ziehen; bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen zudem ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Weitere Informationen – einschließlich Ausnahmen und Begriffsbestimmungen – sind auf www.bundespolizei.de abrufbar; zudem weisen Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen auf die Verbotszone hin.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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