Paten gesucht für alte Gräber
Online-Katalog zeigt freie Grabstätten
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Auf Melaten warten mehr als 1.100 denkmalgeschützte Grabstätten auf eine neue Zukunft. Wer eine Patenschaft übernimmt, hilft dabei, historische Grabmale und Grabflächen zu erhalten – und kann unter bestimmten Voraussetzungen später selbst das Nutzungsrecht erwerben. Ein neuer Online-Katalog soll die Suche nach einem passenden Grab jetzt einfacher machen.
Historische Grabstätten gehören zur Geschichte Kölns – doch ihr Erhalt braucht Pflege. Deshalb können Bürger auf denkmalgeschützten Friedhöfen der Stadt Patenschaften übernehmen. Für den Friedhof Melaten gibt es jetzt einen neuen Online-Katalog mit einer Auswahl von Grabstätten, für die aktuell eine Patenschaft möglich ist.
Das Modell der Grabpatenschaften entwickelten der Kölner Stadtkonservator und die Friedhofsverwaltung bereits in den 1980er Jahren. Es gilt bundesweit als beachtetes Vorbild. Der neue Katalog soll das Verfahren übersichtlicher und transparenter machen. Zunächst zeigt er verschiedene denkmalgeschützte Gräber auf Melaten. Nach und nach soll das Angebot aktualisiert und auf weitere Friedhöfe ausgeweitet werden.
Eine Patenschaft ist für eine denkmalgeschützte Grabstätte möglich, an der kein Nutzungsrecht mehr besteht. Die Paten verpflichten sich, das Grabmal instand zu halten und die Grabfläche gärtnerisch zu pflegen. Wenn eine Bestattung geplant ist, können sie das Nutzungsrecht an der Grabstätte erwerben.
Wie viel Arbeit und Geld dafür nötig sind, hängt vom jeweiligen Grab ab. Einige Grabmale müssen aufwendig restauriert werden, andere brauchen lediglich eine Reinigung. Je nach Größe, Zustand, Material und Alter reichen die Kosten für die Arbeiten von niedrigen dreistelligen Beträgen bei einfachen Reinigungen bis zu fünfstelligen Summen für die Restaurierung großer Grabstätten.
Auf Melaten gibt es mehr als 1.100 denkmalgeschützte Grabstätten ohne Nutzungsrecht, die grundsätzlich für eine Patenschaft zur Verfügung stehen. Damit gibt es eine große Auswahl an historischen Grabmalen mit ganz unterschiedlichen Anforderungen.
Bei der Pflege und Restaurierung verfolgt die Denkmalpflege einen konservatorischen Ansatz. Das bedeutet: Der historische Gesamtzustand soll erhalten bleiben – ebenso die Gestaltung und die überlieferten Inschriften. Eine zusätzliche Beschriftung ist in der Regel möglich, wenn dafür Steine auf der Grabfläche platziert werden. Die historischen Steine dürfen dagegen nicht neu beschriftet, umgedreht oder entfernt werden. Auch vergleichbare Veränderungen sind nicht erlaubt.
Welche Restaurierungen oder Veränderungen zulässig sind, muss mit dem Stadtkonservator abgestimmt werden. Für entsprechende Maßnahmen ist eine Genehmigung nach § 9 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes erforderlich. Mit Angeboten von Fachfirmen können Interessierte einen Antrag beim Stadtkonservator einreichen. Wenn die Vorgaben erfüllt sind, erteilt das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die Patenschaft. Maßnahmen zum Erhalt des Grabdenkmals können außerdem steuerlich bescheinigt werden.
Informationen zu Grabpatenschaften auf Kölner Friedhöfen und den Antrag auf Veränderung einer Grabstätte gibt es auf der Internetseite der Stadt Köln. Der neue Online-Katalog ist hier abrufbar. (bn.)
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |