Haftbefehl vor dem Abflug
33-Jähriger zahlt 1.336 Euro und kann doch in den Urlaub
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Für einen 33-jährigen Mann hat die geplante Urlaubsreise am frühen Morgen des 14. März 2026 am Flughafen Köln/Bonn zunächst nicht am Gate, sondern bei der Bundespolizei begonnen. Der niederländisch-iranische Staatsbürger wollte in Richtung Türkei ausreisen, als die Beamten bei der grenzpolizeilichen Kontrolle auf einen offenen Haftbefehl stießen.
Wie die routinemäßige Fahndungsüberprüfung ergab, wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Landshut gesucht. Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weil die verhängte Geldstrafe bislang nicht bezahlt worden war, stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen im Raum.
Doch statt in einer Justizvollzugsanstalt zu landen, zahlte der 33-Jährige die offene Forderung noch vor Ort. Insgesamt wurden am Flughafen 1.336 Euro fällig – bestehend aus Geldstrafe und Verfahrenskosten.
Nach Begleichung des Gesamtbetrags wurde der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Seine Reise konnte damit doch noch wie geplant fortgesetzt werden – der Flug in Richtung Türkei startete für ihn schließlich ohne weitere Zwischenfälle.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |