Stellungnahmen zum Stopp der Rodungen
RWE: Weitreichende Konsequenzen

Foto: Zingsheim

Rhein-Erft-Kreis - (me) Mit großer Überraschung hat RWE Power den Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Aufhebung des
Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hamach für
2018-2020 erlaubten Rodung zur Kenntnis genommen. Der Rodungsstopp
habe für RWE Power weitreichende Konsequenzen.

„Nachdem das Unternehmen bereits in der vergangenen Rodungsperiode
2017/18 auf die Inanspruchnahme des Waldes verzichtet hatte, werden
nun innerhalb des nächsten Jahres kurzfristig erhebliche,
betriebliche Auswirkungen auf die planmäßige Entwicklung des
Tagebaus Hambach erwartet“, heißt es in einer Pressemitteilung des
Konzerns.

Die Geräte auf der obersten Sohle, die bereits dicht vor dem Forst
stünden, müssten dann den Betrieb einstellen, so das Unternehmen.
Hiervon werde quasi zeitgleich die Rekultivierung betroffen sein, weil
das Erdmaterial aus dem Vorfeld fehle. „In der Folge werden wie bei
einem Dominoeffekt die Bagger auf den tieferen Sohlen auflaufen und
somit zuletzt auch keine Kohle mehr freilegen können“, so RWE
Power.

Wann eine Entscheidung getroffen werde, sei offen, möglicherweise
nicht vor Ende 2020. Den wirtschaftlichen Schaden aus den zu
erwartenden Betriebseinschränkungen beziffert das Unternehmen auf
einen niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich ab 2019.
Die konkreten Konsequenzen für den Tagebaubetrieb erforderten
umfangreiche bergbauliche Untersuchungen. Erst dann könnten auch die
Folgen für die Beschäftigten im Tagebau, den Kraftwerken,
Veredlungsbetrieben und deren Kunden detailliert abgeleitet werden.

Stimmen aus der RegionGuido van den Berg (SPD-Landtagsabgeordneter):
„Die Entscheidung des Gerichts ist eine schwere Niederlage für
diese Landesregierung. Beklagt war die Bergbehörde des Landes und
somit Ministerpräsident Armin Laschet als oberster Behördenchef. RWE
war im Prozess nur beigeladen. Der aktuell betroffene
Rahmenbetriebsplan war von der Regierung Laschet erst Anfang 2018
genehmigt worden. Der Landesregierung ist es ausweislich der
Urteilsbegründung beim Oberverwaltungsgericht nicht gelungen, die
energiepolitischen Notwendigkeiten für die Rodungen des Hambacher
Forstes darzustellen.Hans Decruppe (Fraktionsvorsitzender Die Linke):
„Diese gerichtlichen Entscheidungen sind eine politische Niederlage
für die CDU-geführte Landesregierung NRW und die Konzerninteressen
von RWE“, erklärt Decruppe. „Die Verfügung der Landesregierung,
die Baumhäuser im Hambacher Forst unter dem Vorwand des Brandschutzes
räumen zu lassen, wirkt jetzt juristisch noch absurder. Die jetzt
entstandene Situation bietet gleichzeitig die politische Chance, dass
die Kohlekommission in Ruhe beraten und einen schnellstmöglichen
Ausstieg aus der Braunkohleverstromung finden kann.“Klaus Lennartz:
„Als Gründer der Polizeistiftung NRW gilt mein aufrichtiger Dank
jedem einzelnen Beamten, der hier im Hambacher Forst im Einsatz ist,
um unseren Rechtsstaat zu schützen und durzusetzen. Ich danke den
Familien, Verwandten und Freunden der Polizistinnen und Polizisten,
die während der Einsätze im Hambacher Forst um Leben und Gesundheit
ihrer Töchter und Söhne, ihrer Mütter und Väter oder ihrer
Partnerinnen und Partner fürchten müssen. Ihnen allen gebührt
höchste Anerkennung – und stärkster gesellschaftlicher Rückhalt.
Ich appelliere an alle friedlichen Demonstranten, sich von den
kriminellen Chaoten zu distanzieren und sich bei gewalttätigen
Übergriffen bedingungslos auf die Seite – der auch ihren
friedlichen Protest schützenden Beamten – zu stellen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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