Terrassenfreibad Frechen
Diebstahl verzögert Wiedereröffnung
- So sah es mal aus, dass Terrassenfreibad Frechen vor der Sanierung. Seit Jahren warten die Frechener auf die Wiedereröffnung.
- Foto: AUI/Archiv
- hochgeladen von Lars Kindermann
Ein Diebstahl verzögert wohlmöglich die Wiedereröffnung des Terrassenfreibads Frechen um einige Wochen. Nach aktuellen Stand geht die Verwaltung von einer Inbetriebnahme im August dieses Jahres aus.
Frechen. In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2025 kam es zu Diebstählen auf der Baustelle Terrassenfreibad. Die betroffenen Baufirmen haben daraufhin Anzeige bei der Polizei erstattet und unter anderem Pumpen und weiteres Zubehör in Höhe von insgesamt etwa 190.000 Euro netto als gestohlen gemeldet.
Die Freizeit- und Bäderbetriebe setzten die Politik darüber Ende Oktober in Kenntnis, mit dem Hinweis, dass unklar ist, ob die Neubeschaffungen und die damit einhergehenden Lieferzeiten Einfluss auf die Baumaßnahme haben werden.
In einem ersten Schritt wurde sich zunächst mit Frage der Kostenübernahme durch Versicherungen sowie die Klärung der Vorgehensweise mit den verschiedenen Auftragnehmern beschäftigt. Bei einer Baubesprechung Mitte Dezember lehnten zwei Firmen, nach Aussage der Stadtverwaltung, eine Nachbestellung auf eigene Kosten ab und stellten ihre Tätigkeiten ein.
Vor dem Hintergrund der langen Lieferzeiten für die Nachbestellungen der entwendeten Pumpen (etwa 12 Wochen) droht nun eine erneute Verzögerung der Wiedereröffnung des Terrassenfreibades.
In einer Beratungsunterlage für die Sitzung des Stadtrates in der kommenden Woche geht die Verwaltung jetzt von einer möglichen Wiedereröffnung im August 2026 aus.
„Um die komplexe rechtliche Situation zu prüfen und aufzuklären, wurde die Entscheidung getroffen, eine externe Rechtsberatung hinzuzuziehen mit der Maßgabe, dass die Wiedereröffnung des Freibades oberste Priorität genießt“, teilt die Stadt in der Ratsvorlage mit.
Die beauftragte Kanzlei stellt fest: „Die einzelnen Auftragnehmer bleiben mangels Abnahme und Gefahrübergang verpflichtet, den werkvertraglichen Erfolg herbeizuführen, das heißt die entwendeten Baumaterialien noch einmal neu zu beschaffen.“ Aufgrund der Weigerung der Auftragnehmer, dieser Pflicht nachzukommen, wurden sie von der Kanzlei zur „kurzfristigen Neubestellung bis zum 27. Januar“ aufgefordert. „Rechtlich nicht eindeutig“ geklärt sei, so die Stadt, die Frage, wer die Kosten für die Neubestellung übernehmen muss.
In der kommenden Sitzung des Freizeit- und Bäderbetriebes und Sport am 19. Februar soll über den aktuellen Sachstand berichtet werden
Redakteur/in:Lars Kindermann aus Rhein-Erft |
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