Vorsicht beim Osterfeuer
Erst umschichten, dann anzünden

„Einmal auf links drehen“: Die Untere Naturschutzbehörde rät dazu, die Osterfeuer-Haufen vor dem Entzünden einmal komplett umzuschichten, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können.  | Foto: Kreis Euskirchen
  • „Einmal auf links drehen“: Die Untere Naturschutzbehörde rät dazu, die Osterfeuer-Haufen vor dem Entzünden einmal komplett umzuschichten, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können.
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Kreis Euskirchen (lk). Mit Osterfeuern soll auch in diesem Jahr der hartnäckige Winter vertrieben werden. Für diesen alten Brauch werden die Holz- und Reisighaufen meist schon zu Beginn der alljährlichen Schnittsaison im Herbst und Winter aufgeschichtet.

Diese Haufen sind aber nicht nur Grundlage für ein traditionelles Osterfeuer, sondern bieten zahlreichen Tieren, wie Vögeln, Kleinsäugern und Insekten, Unterschlupf, Behausung und Nistmöglichkeit.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen rät deshalb allen Verantwortlichen, die Haufen vor dem Entzünden einmal komplett umzuschichten, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können.

„Einige Vogelarten ziehen hier ihre Jungen auf, Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck. Gehölzhaufen, die schon lange liegen, beherbergen zudem noch eine Vielzahl an Amphibien, Reptilien und Insekten in den bodennahen Schichten. Durch das Abbrennen der Haufen sind diese Tiere gefährdet“, erklärt die Kreisverwaltung. Haufen, die nachweislich bereits ein Nest mit Gelege beherbergen, dürfen nicht mehr umgeschichtet oder angezündet werden. Macht man es dennoch, so ist dies ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, da alle Vogelarten in Deutschland und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt sind. Osterfeuer dürfen nicht zur Müllbeseitigung missbraucht werden. Auch die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern wie Altöle, Diesel und anderer Flüssigbrennstoffe ist nicht erlaubt.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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