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Digitalisierung in Deutschland
Elektronische Patientenakte ab 15. Januar

Kranken-Akten in Papierform werden durch die ePA ersetzt.  | Foto: Heike Löhrer
  • Kranken-Akten in Papierform werden durch die ePA ersetzt.
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Im neuen Jahr greifen viele neue Gesetze, und es ändert sich für die Bürger so einiges. So auch für alle Krankenkassen, worüber diese schon Ende 2024 postalisch ihre Versicherten informierten. 

Sie sind ab dem 15. Januar verpflichtet, für gesetzlich versicherte Personen eine elektronische Patientenakte (ePA) anzulegen.

Dies stößt jedoch bei einigen Arztpraxen und Patienten auf Kritik, da der Aufwand nicht gerade gering ist.

Versicherte fragen sich: Wie sicher ist die ePA?

Wie sieht das mit dem Datenschutz aus?

Wer hat wirklich Einblick?

In der elektronischen Patientenakte sind unter anderem Diagnosen, Medikation und Röntgenaufnahmen dokumentiert.

Zu Inhalt, Sicherheit und weiteren Fragen der ePA informieren die Krankenkassen. 

Für versicherte Bürger, die keine ePA möchten, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Anlage einzulegen.

Dieser kann ebenfalls bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden, und nach Zusendung einer Bestätigung seitens der Krankenkassen sind Krankenakten weiterhin in Papierform erhältlich.

LeserReporter/in:

Heike Löhrer aus Brühl

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