E-Bikes entsorgen
Plötzlich E-Schrott

(red). Elektrisch angetriebene Fahrräder gehören inzwischen zum Stadtbild. Vernetzte Fahrräder können ihren Nutzern eine Vielzahl zusätzlicher Funktionen bieten. Die Räder lassen sich zum Beispiel per GPS orten, das Smartphone informiert als Fahrrad-Computer über die zurückgelegte Strecke, die Geschwindigkeit und den Ladestand des Akkus, manche E-Bikes lassen sich auch nur per App einschalten oder steuern ein im Rahmen verbautes Schloss.

Im Falle des insolventen Herstellers „VanMoof“ ergeben sich jedoch dadurch Probleme: Solange App und Server des Fahrradherstellers online bleiben, können die smarten Funktionen genutzt werden. Im Falle einer Abschaltung gehen jedoch einige Funktionen verloren, zum Beispiel die Ortungsfunktion, die Navigation sowie die Möglichkeit, die Automatik-Schaltung einzustellen. Aber auch bei der Hardware könnte es bei einer endgültigen Pleite des Herstellers zu Problemen kommen, da viele der Bauteile Eigenentwicklungen sind und die Ersatzteilversorgung schwierig werden könnte.

Die aktuelle Entwicklung zeigt eindrücklich, dass eigentlich noch funktionstüchtige Elektrogeräte zu Schrott werden können, weil sie keine Updates mehr bekommen, Server vom Netz gehen oder Defekte nicht durch Reparaturen behoben werden können, weil es keine Ersatzteile gibt. Lässt sich ein E-Bike nicht mehr reparieren, dann wird bei der Entsorgung in zwei Klassen unterschieden:

1. Elektrische Zweiradfahrzeuge, für die keine Typgenehmigung erforderlich ist (zum Beispiel Pedelecs, die bis zu 25 km/h fahren und eine Motorleistung von maximal 250 Watt haben, aber auch E-Scooter ohne Sitzplatz). Sie können wie alle anderen Elektroaltgeräte aus Bonner Haushalten kostenfrei an den beiden Wertstoffhöfen der bonnorange AöR abgegeben werden oder es wird die Abholung als Elektrogroßgerät - deren größte Kantenlänge 50 Zentimeter und mehr beträgt - per Online-Formular auf www.bonnorange.de oder telefonisch unter 0228 - 555 27 20 beauftragt.

2. Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung für S-Pedelecs mit Tretunterstützung bei mehr als 25km/h, E- Bikes mit Antrieben ohne Tretunterstützung oder Elektromotorroller mit Sitzplatz, für die eine EU-Typzulassung erforderlich ist, sind von der Elektrogerätesammlung ausgenommen. Kraftfahrzeuge mit Typzulassung nach EU-Verordnung 168/2013 werden von KfZ-Händlern oder Schrottplätzen zurückgenommen. Der Handel kann zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, wenn die Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter beträgt und der Kunde dort ein vergleichbares neues Produkt kauft. Diese Rücknahmepflichten gilt auch im Fernabsatz.

Der Akku eines E-Bikes sollte in jedem Falle vor der Entsorgung herausgenommen werden. Die ausgedienten Akkus sind sogenannte Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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