Bonner Polizei im Corona-Einsatz
Verstärkte Unterstützung der Ordnungsbehörden

Foto: Polizei/Jochen Tack

Bonn - (red). Die Fallzahlen der Corona-Infektionen steigen auch in Bonn
und der Region weiter an. Die Bonner Polizei hat daher ihre Präsenz
auf öffentlichen Wegen und Plätzen erhöht und unterstützt damit
auch die originär zuständigen Ordnungsbehörden bei der Überwachung
der strengeren Regeln der Corona-Schutzverordnung, die seit dem
2.11.2020 für die Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW gelten.

"Die steigende Anzahl von Infektionen ist beunruhigend. Wir alle sind
aufgerufen, die Regeln einzuhalten, um so uns und unsere
Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Ich erwarte von meinen
Kolleginnen und Kollegen, dass sie bei der Feststellung von
Verstößen konsequent einschreiten", betonte Polizeipräsident Frank
Hoever.

Wie die Polizei mitteilt, hielten sich die meisten Menschen am
gestrigen Montag bereits an Abstandsregeln und Maskenpflicht. Grund
zum Einschreiten gab es lediglich in zwei Fällen.

Im Zeitraum zwischen 18 und 22 Uhr waren Beamte der
Bereitschaftspolizeihundertschaft in der Bonner Innenstadt mit den
Schwerpunkten Hofgarten, Fußgängerzone, City-Ring,
Bertha-von-Suttner-Platz, Hauptbahnhof und ZOB, an den Rheinufern
sowie in Beuel, Hardtberg und der Bad Godesberger Innenstadt
unterwegs. Das Personenaufkommen war dabei eher gering und nahm
witterungsbedingt mit einsetzendem Regen ab 19 Uhr fortlaufend ab. Bei
55 kontrollierten Bürgerinnen und Bürgern waren lediglich zwei
Verstöße gegen die Maskenpflicht zu ahnden. Entsprechende
Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt.

In der aktuellen Fassung der Coronaschutz-Verordnung NRW werden
insgesamt 28 Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Wer bei einer Kontrolle
der Polizei oder der Ordnungsämter auffällt, muss mit empfindlichen
Strafen rechnen. Hier einige Bestimmungen:

  • 150 Euro pro Person: Nutzung von Beförderungsleistungen des
  • Personenverkehrs und seiner Einrichtungen ohne Tragen einer
    Mund-Nase-Bedeckung;[/*]

  • 250 Euro pro Person: Beteiligung an einer
  • Zusammenkunft oder Ansammlung im öffentlichen Raum ohne Erfüllung
    der dafür geltenden Voraussetzungen;[/*]

  • 250 Euro pro Person:
  • Teilnahme an einem Fest mit erkennbar mehr als 25
    Teilnehmern;[/*]

  • 250 bis 2500 Euro für den
  • Veranstalter/Organisator: Durchführung eines Festes mit erkennbar
    mehr als 25 Teilnehmern.[/*]

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Die Beamtinnen und Beamten der Bonner Polizei werden in den kommenden
Wochen mitunter auch von Kolleginnen und Kollegen aus ganz
Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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