Antwort vom Ministerpräsidenten
Aktuell keine Unterbringung von Geflüchteten in Turnhallen

Kurz vor Weihnachten hat Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian den NRW-Innenminister Hendrik Wüst in einem Brief darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Situation in den Kommunen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, bei der Zuweisung von Geflüchteten berücksichtigt wird.

Bad Münstereifel (hs). Die Folgen der Flut seien „noch lange nicht abgearbeitet“, schrieb die Bürgermeisterin. Die „extrem angespannte Lage auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt“, die durch den weiterhin fehlenden Wohnraum infolge der Flutkatastrophe noch verstärkt werde, erschwere die Unterbringung von zugewiesen Asylbewerbern in private Mietverhältnisse. Die Kapazitäten in den vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften seien nahezu erschöpft und die Stadt Bad Münstereifel sehe sich „an der Grenze der Aufnahmefähigkeit“. Die Verteilungsmechanismen müssten „situationsgerecht angepasst werden“, so Preiser-Marian. Denn eine Unterbringung von Geflüchteten in Turnhallen und anderen öffentlichen Objekten bewertete die Bürgermeisterin im Stadtgebiet als problematisch – insbesondere mit Blick auf die Kinder. Sie sei froh, dass die Hallen nach den Einschränkungen, die Corona und die Zerstörungen durch die Flutkatastrophe verursacht hatten, seit Kurzem für Schul- und Freizeitsport wieder nutzbar seien.

Nun liegt das Antwortschreiben des Ministerpräsidenten vor. Die Landesregierung sei „bei der Bewältigung dieser schwierigen Herausforderung […] zwingend auf die Unterstützung und Hilfe der Kommunen angewiesen“, so Wüst zur Unterbringungssituation: „Ich gebe Ihnen aber vollkommen Recht, dass dabei die Gesamtbelastung von Kommunen, die von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffen sind, besonders berücksichtigt werden muss.“ Gerade für diese Städte und Gemeinden suche das Land deshalb „regelmäßig nach Entlastungsmöglichkeiten“ und man habe „solche in der Regel auch gefunden“. Das Schreiben der Bürgermeisterin habe er mit der Bitte, Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen, an das zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration weitergeleitet.

Inzwischen hat sich die Situation für die Stadt Bad Münstereifel insoweit entspannt, dass die Einrichtung von Notunterkünften in Turnhallen aktuell vom Tisch ist. Hintergrund ist, dass die Stadt Euskirchen ihrer kurstädtischen Nachbarkommune inzwischen die Nutzung freier Unterbringungsplätze angeboten hat. Seit Anfang Februar kann die Stadt Bad Münstereifel in der Kreisstadt zwischen 40 und 50 Geflüchtete unterbringen. Dass die Stadt Euskirchen im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen Kapazitäten vorweisen kann, resultiert aus einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Denn für die Plätze in Unterkünften des Landes gilt seit dem 1. November 2023, dass sie angerechnet werden auf die Plätze in den Unterkünften der Kommunen, in denen sich die Landeseinrichtungen befinden – so wie in Euskirchen. Darüber hinaus arbeitet die Stadtverwaltung intensiv daran, die Unterbringungsplätze zu schaffen, die 2024 in Bad Münstereifel aufgrund der angekündigten Zuweisungen von Geflüchteten voraussichtlich noch benötigt werden. So hat die Politik zum Beispiel die Einrichtung einer Containeranlage beschlossen, die etwa 80 Menschen eine Unterkunft bieten soll. Die Stadtverwaltung ist zudem weiterhin auf der Suche nach Wohnungen auf dem privaten Immobiliensektor und nimmt Angebote gerne entgegen.

Redakteur/in:

Holger Slomian aus Pulheim

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