Nachtabschaltung
2.200 Straßenlaternen bleiben nachts abgeschaltet

Foto: adobestock.com/vadarshop
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Alfter (red). Seit rund vier Wochen ist die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Alfter von montags bis freitags in der Zeit von 0 bis 5 Uhr, sowie samstags bis sonntags in der Zeit von 1 bis 5 Uhr abgeschaltet. Klassifizierte Straßen wie die Land- und Kreisstraßen sowie wichtige Verkehrsknotenpunkte, Fußgängerüberwege und Zufahrten zu Feuerwehrgerätehäusern sind davon ausgenommen.

Die Resonanz auf die Nachtabschaltung sei „vorwiegend positiv ausgefallen“, heißt es jetzt in einer ersten Analyse der Verwaltung. Viele, so heißt es, zeigten Verständnis und begrüßten die Einsparungen in Höhe von rund 70.000 Euro im Jahr. Aber es gab es auch Bürger, die mit Unverständnis darauf reagierten. Oft angeführt wurden Sicherheitsbedenken. Diese hätten sich jedoch als unbegründet erwiesen. Es sei bisher kein Anstieg der Kriminalität in Zusammenhang mit der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung weder hinsichtlich Wohnungseinbrüchen noch bei Autodiebstählen oder Übergriffen auf die Einwohnerinnen und Einwohner erkennbar.

Darüber hinaus wurden dem Tiefbauamt Fehler bei der Schaltung gemeldet. Diese werden schnellstmöglich lokalisiert und behoben. Die Mängel können weiterhin per E-Mail an tiefbau-gemeinde-alfter@alfter.de gesendet werden.

Im nächsten Schritt werden Laternen, die nachts abgeschaltet werden, durch das Verkehrszeichen VZ 394 „Laternenring“ (roter Streifen in weißer Einfassung) gekennzeichnet. Ist eine Laterne mit einem „Laternenring“ versehen, müssen Autofahrende laut § 17 IV der Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften beim Abstellen ihres Fahrzeugs in diesem Bereich das Parklicht anschalten. Dies gilt auch für Krafträder, Mopeds, E-Bikes, Fahrräder und einachsige Anhänger, die mit eigener Lichtquelle zu beleuchten sind oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich gemacht werden müssen.

Die Kennzeichnung von rund 2.200 Laternen mit Laternenringen wird – nach Ausschreibung und Vergabe der Leistung – voraussichtlich ab März 2024 durchgeführt und etwa drei bis vier Wochen dauern.

„Seitens Verwaltung und Politik war klar, dass die Entscheidung zur Abschaltung kontrovers gesehen werden kann. Daher haben sich alle Beteiligten die Entscheidung nicht leichtgemacht. Sie ist in bester Absicht getroffen und leistet in dieser Form einen größtmöglichen Beitrag zur Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts“, betont Kämmerer Nico Heinrich.

Ergänzende Fragen und Antworten zur Nachtabschaltung:• Warum ist eine Straße teils beleuchtet, teils abgeschaltet?In vielen Schaltschränken sind mehrere Schaltkreise für verschiedene Straßenzüge gebündelt. Sie versorgen mehrere Straßenzüge mit Strom. Es kann dadurch vorkommen, dass eine Straße teils beleuchtet, teils abgeschaltet ist.

Die Trennung der Schaltkreise ist mit hohen Kosten und Aufwand verbunden. Daher wird aktuell darauf verzichtet.

• Warum gibt es noch Probleme mit den Schaltungen?Der Umbau der Straßenbeleuchtung war mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Daher haben sich Fehler bei der Nachtabschaltung eingeschlichen. Diese werden schnellstmöglich behoben. Es wird um Verständnis gebeten.

• Was müssen Autofahrer beachten?Es gibt zukünftig eine genormte Markierung (Zeichen 394, rot-weißer Laternenring) an den Leuchten, die nachts abgeschaltet werden. Hier muss der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin sein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmende kenntlich machen. Dies geschieht durch das Einschalten des Parklichts. Das Zeichen „Laternenring“ kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten.

• Wie stark belastet das Parklicht die Autobatterie?Kaum. Bei den heutigen Batterien kommt es in der Regel nicht zu Problemen, da der Verbrauch des Parklichts sehr gering ist.

• Sind alle Laternen, die ausgeschaltet werden, auch markiert?Nein. Beispielsweise sind Laternen an Fuß- und Radwegen in der Regel nicht markiert, weil hier ohnehin nicht geparkt werden darf und somit kein Verkehrszeichen erforderlich ist, das auf die Parklichtpflicht hinweist.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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