Wiehler Sammelstellen
Altkleidung aussortieren und ab in den Container

An fünf Standorten auf Wiehler Stadtgebiet sind nun Altkleidercontainer des BAV zu finden.  | Foto: Stadt Wiehl
  • An fünf Standorten auf Wiehler Stadtgebiet sind nun Altkleidercontainer des BAV zu finden.
  • Foto: Stadt Wiehl

Wiehl. Die Stadt Wiehl arbeitet bei der Altkleidersammlung jetzt mit dem Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) zusammen.

Der BAV hat im gesamten Stadtgebiet mit bergischer Fachwerkoptik versehene Container dafür aufgestellt.

In die Behälter können aussortierte Kleidung und Schuhe gefüllt werden. Fast alle kennen das: Beim Aufräumen des Kleiderschranks kommt eine Menge Kleidung zum Vorschein, die schon längst nicht mehr getragen wird, aber noch tadellos in Schuss ist. Statt solche Textilien und Schuhe im Müll zu entsorgen, sollten sie einer weiteren Nutzung zugeführt werden.

Container-Standorte

Zu diesem Zweck finden sich an fünf Standorten im Stadtgebiet Altkleidercontainer des BAV:

• Wiehl, Brucher Straße am Wiehlpark: acht Container

• Bielstein, Jahnstraße am Freizeitgelände: acht Container

• Drabenderhöhe, Herrenhofer Straße, nahe den Märkten: fünf Container

• Marienhagen, Enselskamp, am Wanderparkplatz: zwei Container

• Oberwiehl, Straße „Am Hans-Teich“, nahe Sportpark am See: drei Container

Was darf in die Container?

Folgende aussortierte und saubere Kleidungsstücke sowie Schuhe sind für die Sammlung in den Containern geeignet: tragfähige Damen-, Herren- und Kinderkleidung, tragfähige Unterwäsche, tragfähige Schuhe (paarweise gebündelt), Lederwaren, Heimtextilien wie Frotteeware, Geschirrtücher, Tisch- und Bettwäsche, Gardinen.

Die Textilien sollten vor Verschmutzungen geschützt und am besten in Müllbeutel gepackt und verschlossen werden, bevor sie in den Sammelcontainer gelangen. Dies trägt wesentlich zum Verwertungserfolg bei. Nicht tragfähige, zerrissene oder verschmutzte Textilien gehören in den Hausmüll!

Die Container-Standorte dürfen nicht als wilde Müllkippen missbraucht werden – jegliche Zuwiderhandlung wird ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld geahndet! Ist der Behälter voll, dürfen dort auch keine Säcke und Taschen abgestellt werden.

Die Vereinbarung mit dem BAV gilt zunächst für drei Jahre.

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RAG - Redaktion

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