In Wesseling
Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt
- Die neue Bezahlkarte ist nicht mit einer deutschen Girocard vergleichbar. Jeden Monat bucht die Verwaltung den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag als Guthaben auf die Bezahlkarte.
- Foto: New Africa/stock.adobe.com (Symbolfoto)
Wesseling (rmm). Die Stadt hat die Bezahlkarte für Geflüchtete, die sogenannte SocialCard, im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eingeführt.
Die Einführung zum neuen Jahr war Mitte letzten Jahres vom Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen. Im Dezember war der entsprechende Vertrag zwischen der Stadt und der Bezirksregierung Köln unterzeichnet worden.
Grundsätzlich ist die Einführung der Bezahlkarte verpflichtend, es sei denn, eine Kommune lehnt die Einführung aktiv ab; im sogenannten Opt-Out-Verfahren.
Die Stadtverwaltung hatte seinerzeit dem Rat von der Einführung abgeraten, da sie zu Mehraufwand und somit zu Mehrkosten für die Stadt führe, die nicht vollständig vom Land NRW gedeckt werden.
Der erste Beigeordnete und Sozialdezernent Matthias Neeser sagt dazu: „Die Einführung der Bezahlkarte hat uns zunächst einmal vor neue Herausforderungen gestellt. Doch unsere Mitarbeitenden aus dem Amt für Soziales und Wohnen haben mit großem Einsatz die neue Leistungsart innerhalb kürzester Zeit etabliert, die Bescheide entwickelt und die betroffenen Fälle umgestellt. So erfolgt seit dem 01. Januar die Leistungserbringung über die Bezahlkarte.“
Nutzung der Bezahlkarte
Die Bezahlkarte ist eine Visa-Debitcard, die nicht mit einer deutschen Girocard vergleichbar ist. Jeden Monat bucht die Verwaltung den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag als Guthaben auf die Bezahlkarte.
Von der Bezahlkarte können grundsätzlich monatlich bis zu 50 Euro Bargeld pro Person abgehoben werden. Für Abhebungen an Bankautomaten wird ein Entgelt fällig, das von den Leistungsempfängerinnen und -empfängern selbst getragen werden muss. Die Karte kann bundesweit genutzt werden, allerdings sind keine Überweisungen ins Ausland oder Zahlungen von bestimmten Leistungen wie Glücksspiel möglich.
Nutzung nur in Geschäften
Mit der Bezahlkarte kann nur in den Geschäften gezahlt werden, die am System teilnehmen. Ein Einkauf auf Flohmärkten, in Second-Hand-Läden, Kleiderkammern oder kleineren Lebensmittelmärkten ist mit der Bezahlkarte in der Regel nicht möglich. Das gilt auch für viele Online-Einkäufe.
Jede Überweisung, zum Beispiel für Handyverträge, Mitgliedsbeiträge für Vereine oder Versicherungen, müssen nach dem sogenannten White-List-Verfahren zudem bei der Stadt beantragt, geprüft und freigegeben werden, was zu hohem Mehraufwand für Betroffene und Verwaltung führ, so die Verwaltung.
Redakteur/in:Montserrat Manke |
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