Verbraucherzentrale Brühl

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Ratgeber
Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind in bestimmten Fällen zulässig.  | Foto: Janina_PLD/AdobeStock

Termin beim Arzt nicht wahrgenommen
Muss man Ausfallhonorar bezahlen?

Rhein-Erft-Kreis (mm). Ob ein Patient dem Arzt ein Ausfallhonorar zahlen muss, wenn er nicht zum Termin kommt - das hängt vor allem von der Art der Praxis ab, sagt die Verbraucherzentrale Brühl und Bergheim. Dürfen Arztpraxen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen? „Ja, teilweise“, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Gerichte haben dazu bislang nicht einheitlich geurteilt, es existiert also keine allgemein gültige Rechtsgrundlage. Ausfallhonorare von...

  • Brühl
  • 06.02.24
  • 542× gelesen
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