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Nachzahlung von Betriebskosten
Jobcenter kann Mietern helfen
Rhein-Erft-Kreis (rmm). Auf die Mieter in unserem Verbreitungsgebiet kommt unter Umständen eine hohe Nachzahlung an Betriebskosten oder teures Heizöl-Nachtanken zu. Hier kann es möglicherweise Hilfe vom Jobcenter geben, auch wenn man keine Grundsicherung, beziehungsweise das neue „Bürgergeld“ bezieht – das gelte für Angestellte gleichermaßen wie für Selbstständige. Darauf macht der Ortsverein Wesseling von „Haus & Grund NRW e.V.“ aufmerksam. „Mieter und Eigentümer können mit der Hilfe vom...