Strategische Fahndung
„Dulden keine rechtsfreien Räume!“

- Foto: Polizei Euskirchen
Euskirchen (red). Auf Grund einer anhaltend hohen Kriminalitätsbelastung im Stadtgebiet - insbesondere im Bereich der Innenstadt - hat die Polizei Euskirchen unter der Leitung von Landrat und Polizeibehördenleiter Markus Ramers erneut die strategische Fahndung für die Innenstadt von Euskirchen angeordnet. Die strategische Fahndung sei ein rechtlich klar geregeltes Instrument, mit dem die Polizei gezielt Personen- und Fahrzeugkontrollen in einem genau definierten Bereich vornehmen könne - auch ohne konkreten Anfangsverdacht, erklärte Landrat Ramers. Die Maßnahme sei räumlich und zeitlich begrenzt und diene der Prävention sowie der effektiven Bekämpfung von Straftaten.
Polizeidirektorin Gabriele Mälchers, Abteilungsleiterin Polizei, betonte, dass etwa ein Viertel aller im Stadtgebiet Euskirchen registrierten Straftaten auf die Innenstadt entfallen würden. Auffällig seien besonders Eigentums-, Gewalt- und Betäubungsmitteldelikte. In den Jahren 2023 und 2024 sei ein spürbarer Anstieg der Kriminalitätszahlen festzustellen - auch Körperverletzungs- und Raubdelikte würden zu nehmen. „Die Innenstadt ist für bestimmte Tätergruppen zunehmend attraktiv. Vor allem in Bereichen wie der Kapellenstraße, dem Viehplätzchen, dem Ruhrpark oder dem Bahnhofsumfeld zeigen sich kriminogene Strukturen, die unser Einschreiten erforderlich machen“, bilanzierte Mälchers.
In der Vergangenheit hätte die strategische Fahndung bereits positive Effekte gezeigt. Polizeiliche Kontrollaktionen führten zu spürbaren Verdrängungseffekten und Störungen im kriminellen Milieu. Die aktuelle Maßnahme solle den Druck erneut erhöhen. Die Polizei verfolge mit der strategischen Fahndung die Verhinderung und Reduzierung von Straftaten, die Bekämpfung krimineller Strukturen, die Aufhellung eines „Dunkelfelds“, die Verhinderung rechtsfreier Räume und die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung. Landrat Ramers: „Wir dulden keine rechtsfreien Räume in Euskirchen. Die Menschen sollen sich sicher fühlen - zu jeder Zeit und an jedem Ort.“
Die strategische Fahndung wurde jetzt zunächst für 28 Tage angeordnet. Eine Verlängerung sei bei entsprechender Lageentwicklung möglich. Die Maßnahme werde kontinuierlich evaluiert und der Sicherheitslage entsprechend angepasst.
Redakteur/in:Düster Volker aus Erftstadt |
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