Leverkusen ist Corona-Hotspot
Verschärfte Maskenpflicht, Sperrstunde, Alkoholverbot

Im Supermarkt ist die Maske schon längst Pflicht. Jetzt gilt in Leverkusen aber auch Maskenpflicht  in sämtlichen Fußgängerzonen. | Foto: Anrita1705/Pixabay
  • Im Supermarkt ist die Maske schon längst Pflicht. Jetzt gilt in Leverkusen aber auch Maskenpflicht  in sämtlichen Fußgängerzonen.
  • Foto: Anrita1705/Pixabay
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Leverkusen - UPDATE: Nach Rückmeldungen aus Gastronomie, Einzelhandel und
Bürgerschaft hat der Krisenstab der Stadt Leverkusen noch mal
intensiv über einzelne Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom
13.10.2020 beraten. Diese wird nun bezüglich einzelner Maßnahmen
angepasst. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

• Die Sperrstunde für die Gastronomie gilt von 0.00 bis 6.00 Uhr
(statt von 23.00 bis 6.00 Uhr).

• Das Alkoholverkaufsverbot entfällt komplett.

Diese Anpassungen müssen noch final mit den übergeordneten Behörden
abgestimmt werden. Es ist geplant, die neue, in Teilen veränderte
Allgemeinverfügung am Donnerstag, 15.10.2020, zu veröffentlichen.
  

Die Infektionszahlen steigen auch in Leverkusen kontinuierlich an.
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt heute, 13. Oktober, bei 62,3. Am 2.
Oktober hatte sie den Wert von über 35 überschritten. Der Krisenstab
der Stadt hat bereits gestern mögliche einschränkende Maßnahmen
beraten und diese heute konkretisiert. Diese wurden mit den
übergeordneten Behörden abgestimmt.

Um das Infektionsgeschehen zu bremsen, wurden u.a. folgende Regelungen
beschlossen, die ab 14.1 Oktober gelten:

- Es dürfen sich nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum
treffen, sofern diese aus unterschiedlichen Haushalten stammen.
- Es gilt eine Maskenpflicht in sämtlichen Fußgängerzonen sowie auf
Märkten (z.B. Wochenmarkt, Trödel-/Flohmarkt); in Schulgebäuden und
Veranstaltungsräumen, bei Sportveranstaltungen sowie bei Beerdigungen
auf Friedhöfen.
- An privaten Festen und Feiern, die nicht in einer privaten Wohnung
stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
- Es gilt eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden
Schulen.

- Alkoholverbot im öffentlichen Raum von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr
- Sperrstunde für die Gastronomie von 23.00 bis 6.00 Uhr
Update 14. Oktober: Der Krisenstab der Stadt hat nach erneuter
Beratung die Zeit der Sperrstunde angepasst. Sie gilt von 0.00 Uhr bis
6 Uhr. Bund und Länder haben sich allerdings am späten
Mittwochabend für Risikogebiete auf eine Sperrstunde ab 23 Uhr
geeinigt. Es steht aber noch nicht fest, wann das Land NRW diese
Regelung umsetzt

- Alkoholverkaufsverbot an Wochenenden (Ausnahme Gastronomie)
Update 14. Oktober: Der Krisenstab der Stadt hat nach erneuter
Beratung dieses Alkohol-Verkaufsverbot aufgehoben, das heißt, es
entfällt. Die Allgemeinverfügung wird dementsprechend
voraussichtlich am 15.10. angepasst.   

- Bei Veranstaltungen dürfen maximal 500 Personen im Außenbereich
und 250 Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen.

Sobald die 7-Tage-Inzidenz wieder unter einen Wert von 50 fällt,
entfallen das Alkoholverbot im öffentlichen Raum, die Sperrstunde
für die Gastronomie, das Alkoholverkaufsverbot sowie die Begrenzung
der Personenzahl bei Veranstaltungen auf 500 im Außenbereich und 250
in geschlossenen Räumen. Die übrigen zuvor genannten Maßnahmen
gelten, solange die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschreitet.

Die Kontrolle der Maßnahmen wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst
sowie durch zusätzliche private Sicherheitskräfte vorgenommen. 

Für Bürgerinnen und Bürger, die aktuell eine Urlaubsreise antreten
möchten und dafür aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von
50 in der Urlaubsregion einen negativen Test vorlegen müssen, besteht
die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Dazu müssen sie
sich an den Hausarzt wenden, der entweder selbst einen Abstrich
vornimmt oder eine Verordnung für einen Abstrich (in Leverkusen z.B.
im Synlab-Container), ausstellt. Überweisungen durch den Hausarzt an
des Corona-Abstrichzentrum an der Auermühle sind nicht möglich.
Abstriche finden dort ausschließlich nach Zuweisung durch das
Gesundheitsamt statt. Dies betrifft in erster Linie Kontaktpersonen
von positiv getesteten Patienten.

Einschätzung des Gesundheitsamtes zur aktuellen Lage:
Der weitere Anstieg der Infektionszahlen und das Überschreiten des
Grenzwertes von 50 ist nicht auf größere Infektionsherde
zurückzuführen, sondern ist weiterhin vor allem durch private Feiern
genauso wie durch Reiserückkehrer begründet. Diese Entwicklung ist
vergleichbar zu der, die aktuell in den anderen Städten und Kreisen
der Region zu verzeichnen ist. Dies war aufgrund der räumlichen Nähe
zu erwarten.

Die Entwicklung in der Region verdeutlich der Blick auf die Grafik des
Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen, die unter
https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
zu finden ist. (Dort muss in den Einstellungen in der obersten Zeile
ganz rechts der Button „Alle Kommunen“ angeklickt werden.
Anschließend müssen in der untersten Zeile die Buttons „7 Tage“
sowie pro 100.000 Einw.“ angewählt werden, um die entsprechende
Grafik anzeigen zu lassen.)

Das Gesundheitsamt empfiehlt daher, dass sich auch im privaten Raum
nicht mehr als 10 Personen treffen. Zudem rät es weiterhin dazu, auf
Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Selbstverständlich gilt nach
wie vor bei sozialen Kontakten konsequent die bekannten Hygieneregeln
bestehend aus Abstandhalten, dem korrekten Tragen von
Mund-Nasen-Schutz sowie der richtig angewandten Handhygiene
eingehalten werden.

 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

29 folgen diesem Profil