Erbpacht
Stadt Leverkusen will Flächen nur noch im Erbbaurecht vergeben

Um mehr bezahlbaren Wohnraum bieten zu können, will die Stadt Leverkusen – wie hier in der Küppersteger Aquila-Siedlung – ihre Grundstücke vorrangig im Erbbaurecht vergeben. Die Änderung soll der Rat in der nächsten Sitzung verabschieden. | Foto: Gabi Knops-Feiler
  • Um mehr bezahlbaren Wohnraum bieten zu können, will die Stadt Leverkusen – wie hier in der Küppersteger Aquila-Siedlung – ihre Grundstücke vorrangig im Erbbaurecht vergeben. Die Änderung soll der Rat in der nächsten Sitzung verabschieden.
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Leverkusen - Baugrundstücke in Leverkusen werden immer knapper. Zeitgleich steigen
Mieten und Kaufpreise. Diesem Trend will die Stadt Leverkusen
entgegensteuern und ihre eigenen Grundstücke, die dem Erbbaurecht –
darunter versteht man das Recht, ein Grundstück gegen Zahlung eines
sogenannten Erbbauzinses zu bebauen – unterliegen, in Zukunft nicht
mehr verkaufen. Beschlossen ist dieser Schritt aktuell noch nicht,
soll aber bei der nächsten Ratssitzung am 22. März so verabschiedet
werden. Ludger Hallak, Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften,
erläuterte zuletzt Einzelheiten und Hintergründe, die in den Augen
der Verwaltung zu einer dauerhaften Gegenleistung führen sollen. Nur
wenn die Stadt keine Flächen mehr aus ihrem Eigentum dem privaten
Markt überlasse, so heißt es in der Verwaltungsvorlage, und
idealerweise weitere Flächen im Erbbaurecht erwerbe, könne ein
stabileres Preisniveau erreicht werden.

Angesichts der aktuellen Wohnungsknappheit fühlt sich vielleicht so
mancher an die Nachkriegszeit erinnert, als in den 1950er Jahren schon
einmal ein ähnlicher Mangel existierte. Heute wie damals zählen
Migration, Stadtflucht und Konzentration in Ballungsräumen zu den
Hauptursachen. Tendenz steigend. Um die damaligen Probleme lösen und
breite Bevölkerungsschichten mit günstigem Wohnraum versorgen zu
können, verteilte die Stadt ihre Grundstücke für 99 Jahre zu
überaus günstigen Konditionen. Aktuell umfasst die Gesamtfläche
städtischer Erbbaurechtsgrundstücke eine Größe von insgesamt 45
Hektar. Ausgehend vom durchschnittlichen Leverkusener Bodenwert in
Höhe von etwa 350 Euro pro Quadratmeter besitzt die Stadt Leverkusen
somit Grundstücke im Wert von grob geschätzt rund 158 Millionen
Euro. Allerdings wurden seinerzeit keine Wertsicherungsklauseln in den
Erbbaurechtsverträgen aufgenommen. Mit der Folge, dass die
städtischen Erbbauzinsen über Jahrzehnte annähernd unverändert
blieben. Im Gegenzug wurden die Wohnungskosten innerhalb eines Jahres
aber um neun Prozent teurer. Und noch ist kein Ende der Preisspirale
in Sicht. Laut Stadt waren Bauflächen für Ein- und
Zweifamilienhäuser im Jahr 2018 um durchschnittlich vier Prozent
teurer, als noch ein Jahr zuvor. Gebrauchte Häuser wurden nach Ablauf
eines Jahres gar um zehn Prozent teurer gehandelt. Während bei den
Erbbaugrundstücken – mit Ausnahme der Währungsumstellung – nur
sehr wenig passierte. In den meisten Fällen, so Hallak, lag ein
Missverhältnis von mehreren Tausend Euro vor.

„Das soll sich künftig ändern“, betont der
Verwaltungsmitarbeiter vor dem Hintergrund, dass Erbbaurecht
heutzutage doch als „modernes Element zur sozialpolitisch
ausgewogenen Versorgung größerer Bevölkerungsteile mit Wohnraum“
gilt.

Da viele Erbbaurechtsverträge in den nächsten Jahrzehnten auslaufen,
sollen die bestehenden Verträge nun also vorzeitig erneuert und durch
zeitgemäße Konditionen angepasst werden. Als positive
Begleiterscheinung würden angemessene Erbbauzinsen der Stadtkasse
zugutekommen, welche die Kaufpreise der Grundstücke refinanzieren und
darüber hinaus zusätzliche Mehreinnahmen generieren würden. Unter
anderem wird die künftige Vertragslaufzeit auf 80 Jahre festgesetzt.

Außerdem wird geprüft, ob die – nach heutigen Maßstäben – in
der Regel überdurchschnittlich großen Grundstücke aufgeteilt und
entsprechend als Wohnerbbaurecht wieder neu vergeben werden können.
Aber auch diese städtischen Grundstücke sollen künftig
grundsätzlich als Erbbaurecht vergeben werden, Veräußerungen sollen
somit nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, etwa in
neuen Baugebieten, bei denen ein Investor die Erschließung übernimmt
oder wenn Verkäufe bereits im Haushalt eingeplant sind.

- Gabi Knops-Feiler

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RAG - Redaktion

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