Online Anspruch sichern
Selfie-Ident-Verfahren erspart persönliche Vorsprache

- Die Handhabung entspricht den Online-Identifizierungen bei anderen Anlässen wie Kontoeröffnung oder Handyfreischaltung.
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Rhein-Berg/Leverkusen - Durch Online-Identifizierung Zeit sparen: Nach geltender Gesetzeslage
muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um einen
Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können. Durch die
Corona-Pandemie war und ist das derzeit nicht möglich, so dass diese
Verpflichtung für eine gewisse Zeit ausgesetzt wurde. Deswegen
genügte vorübergehend eine telefonische beziehungsweise eine
Online-Meldung.
Die Identitätsprüfung muss jedoch in jedem Fall nachgeholt werden.
Um allen Seiten ein möglichst unkompliziertes Verfahren bieten zu
können, gibt es befristet die Möglichkeit, die erforderliche
Identitätsprüfung über das Selfie-Ident-Verfahren vorzunehmen.
Die Agenturen für Arbeit schreiben alle Kunden, die für das
Selfie-Ident-Verfahren in Frage kommen, an. Es muss also niemand von
sich aus aktiv werden. Dieses Schreiben enthält einen QR-Code, über
den man die „Selfie-Ident“-App herunterladen kann sowie einen Link
zu weiteren Informationen. Die Handhabung ist recht einfach und
entspricht den Online-Identifizierungen bei anderen Anlässen wie
Kontoeröffnung oder Handyfreischaltung. Für die Identitätsprüfung
werden ein Smartphone oder Tablet mit Kamera, um die App
herunterzuladen, eine stabile Internetverbindung und ein gültiges
Ausweisdokument mit holografischem Merkmal (Personalausweis, Reisepass
oder ein adäquates Dokument) benötigt.
Also: Jetzt online identifizieren und Anspruch auf Arbeitslosengeld
sicherstellen! Weitere Infos unter: https://www.arbeitsagen
tur.de/selfie-ident.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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