Freibad Wiembachtal öffnet am 30. Mai
Außenbereich des CaLevornia öffnet am 6. Juni

Das Freibad Wiembachtal öffnet am 30. Mai. | Foto: HardyS/Pixabay
  • Das Freibad Wiembachtal öffnet am 30. Mai.
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Leverkusen - Das Freibad Wiembachtal in Opladen öffnet am 30. Mai. Eine Woche
später öffnet das Freibad am CaLevornia (Außenbereich des
Freizeitbades CaLevornia) am 6. Juni.

Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr.

Bei schönem Wetter bis 19:30 Uhr

Allgemeine Hinweise
In der derzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung
(CoronaSchVO) vom 20.05.2020 dürfen Freibäder wieder öffnen. In der
Anlage zur CoronaSchVO wurden die Rahmenbedingungen für die
Inbetriebnahme der Freibäder vom Land NRW beschrieben
Diese Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die Wiedereröffnung
der Freibäder des SPL in Leverkusen.

Diese Freibäder werden im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie
wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu
vermeiden. Darauf hat sich der Sportpark in der Ausstattung des Bades
und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen
sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um
dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass auch
die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und
anderen – durch die Einhaltung der Regelungen der Haus- und
Badeordnung gerecht werden.
Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal
beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird.

Wie komme ich ins Freibad?
Der Einlass in das Freibad ist nur mit einem gültigen
„Online-Ticket“ möglich.

Der Verkauf startet für das Freibad Wiembachtal am Mittwoch, 27. Mai
,ab 10 Uhr auf der Homepage
www.bad-wiembachtal.de
und für das Freibad am CaLevornia am 3. Juni um 10 Uhr auf der
Homepage www.calevornia.de.

Gemäß der CoronaSchVO sind Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des
Betretens und Verlassens des Freibads nach Einholen des
Einverständnisses zur Ermöglichung einer
Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch die Inhaberin
/ den Inhaber unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4
Wochen aufzubewahren und anschließend sicher zu ernichten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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