Stadt Leverkusen aktualisiert Schutzmaßnahmen
Alkohol-Verkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr

- Im Supermarkt ist die Maske schon längst Pflicht. Jetzt gilt in Leverkusen aber auch Maskenpflicht in sämtlichen Fußgängerzonen.
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Leverkusen - Der Inzidenz-Wert in der Stadt Leverkusen lag am Donnerstag, 15.
Oktober, über 75. In Leverkusen, wie auch in vielen anderen
Großstädten und Regionen in Deutschland, ist das Infektionsgeschehen
dynamisch. Am Mittwoch haben Bundesregierung und die 16 Bundesländer
Eckpunkte für ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. Einen erneuten
"Lock-down" wollen Bund und Länder unter allen Umständen vermeiden.
Es gilt mit Vorrang, das Gesundheitswesen, die Bereiche Bildung und
Betreuung und die Erholung der Wirtschaft nicht zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt die Schutzmaßnahmen vor Ort
angepasst. Sie gelten ab Freitag, 16. Oktober, bis zum 31. Oktober.
Für Leverkusen gelten aktuell zudem die Bestimmungen ab einer
Inzidenz von 50 aufwärts .
Änderungen bei zentralen Maßnahmen:
Private Feste und Feiern im öffentlichen Raum
- maximal zehn Teilnehmende
Private Feste und Feiern innerhalb einer Privatwohnung:
- maximal zehn Teilnehmende
Alkohol-Verkaufsverbot
- von jeweils 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an allen Verkaufsstellen
in der Stadt
Unverändert bleiben:
Treffen im öffentlichen Raum
- begrenzt auf maximal fünf Personen
Alkoholverbot:
- im öffentlichen Raum, täglich von 23 Uhr bis 6 Uhr
Maskenpflicht/Mund-Nasen-Bedeckung
- ausgedehnt auf viele Bereiche, vor allem auch auf die
Fußgängerzonen
Sperrstunde für Gastronomie
- von 23 Uhr bis 6 Uhr
Veranstaltungen (Messen, Märkte, Sonstiges, Paragraph 11 der
Corona-Schutzverordnung):
- maximal 500 Teilnehmende
Kultur-, Sportveranstaltungen (Paragraphen 8,9 und 13 der
Corona-Schutzverordnung):
- begrenzt auf 100 Teilnehmende (Ausnahmen: mit dem Gesundheitsamt
abgestimmtes Hygienekonzept)
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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