Weihnachtsmärkte Wiesdorf und Opladen
2G-Regelung und Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Auf den Weihnachtsmärkten in Leverkusen (hier das Winterdorf des Wiesdorfer ChristkindchenMarktes) gilt die 2G-Regel sowie Maskenpflicht.  | Foto: Veranstalter Kaechele
  • Auf den Weihnachtsmärkten in Leverkusen (hier das Winterdorf des Wiesdorfer ChristkindchenMarktes) gilt die 2G-Regel sowie Maskenpflicht. 
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Leverkusen - Die Weihnachtsmärkte in Wiesdorf und Opladen sind nach einem Jahr
Corona-Pause gestartet. Doch angesichts der steigenden
Corona-Infektionen können sie nicht ohne behördliche Auflagen
stattfinden. Für die Besucher gilt die 2G-Regel sowie Maskenpflicht.

Auf den Weihnachtsmärkten in Wiesdorf und Opladen gilt die
2G-Regelung

Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und im Sinne eines
verantwortungsvollen Umgangs mit der pandemischen Lage haben die
Veranstalter der Weihnachtsmärkte in Wiesdorf und Opladen im Rahmen
eines Gesprächs mit der Stadt heute entschieden, für beide
Weihnachtsmärkte die 2 G-Regelung einzuführen.
Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme der Weihnachtsmärkte nur für
Geimpfte und Genesene möglich ist. Die Regelung wird durch die
Veranstalter sowie den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert. Die
Regelung gilt ab Beginn der Weihnachtsmärkte am 18. November.

Als eine Inanspruchnahme gilt insbesondere

  • der Verzehr von auf dem Markt erworbenen Speisen und
  • Getränken im Bereich des Marktes[/*]

  • der Erwerb von Speisen,
  • Getränken und sonstigen Produkten[/*]

  • das Nutzen von
  • Fahrgeschäften, Schaugeschäften und sonstigen Einrichtungen des
    Weihnachtsmarktes[/*]

  • das Verweilen als Besucher des
  • Weihnachtsmarktes im unmittelbaren Umfeld von Ständen, Darbietungen
    und sonstigen Einrichtungen des Weihnachtsmarktes[/*]

Die 2G-Regelung hat keine Auswirkung auf die Nutzung der
Fußgängerzonen oder die angrenzenden Geschäfte in den
Fußgängerzonen. Für Passanten, die die Fußgängerzone nutzen und
ausschließlich den Weihnachtsmarkt queren, gilt die 2G-Regelung
nicht. Hier gilt ausschließlich die ab dem 18.11.2021 geltende
Maskenpflicht für die Fußgängerzonen.

„Unter den gegebenen Umständen ist das für den Christkindchenmarkt
eine akzeptable Lösung, weil wir gleichzeitig für die Sicherheit der
Besucher sorgen und trotzdem den Beschickern die Möglichkeit geben,
ihre Waren zu verkaufen. Ein Wermutstropfen ist allerdings, das auch
Getestete leider keinen Glühwein auf dem Markt trinken können“,
sagt der Veranstalter Axel Kaechele zu der Regelung.

Krisenstabsleiter Marc Adomat sowie Gesundheitsdezernent Alexander
Lünenbach, begrüßen die verantwortungsvolle Vorgehensweise der
Betreiber. „Insbesondere aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens
in Leverkusen ist eine umsichtige Realisierung von Veranstaltungen im
Sinne des Gesundheitsschutzes elementar“, so Alexander Lünenbach.

 

Maskenpflicht in den Fußgängerzonen während gleichzeitiger
Öffnung der Weihnachtsmärkte und des Einzelhandels

Mit dem Ziel, dass die Weihnachtsmärkte für alle sicher stattfinden
können, hat die Stadt Leverkusen per Allgemeinverfügung geregelt,
dass in den Fußgängerzonen in den Zeiten, in denen die
Weihnachtsmärkte in Opladen, Wiesdorf und Schlebusch geöffnet sind
bis zum Geschäftsschluss des Einzelhandels, die Pflicht zum Tragen
einer medizinischen Maske besteht. Dies schützt sowohl
Weihnachtsmarktbesucher als auch Passanten der die Märkte umgebenden
Fußgängerzonen, die sich der erhöhten Gefahr einer Ansteckung auf
dem Weihnachtsmarkt möglicherweise gar nicht aussetzen wollen, auf
einen Besuch in der Fußgängerzone aber angewiesen sind oder darauf
nicht verzichten möchten.

Diese Regelung wurde insbesondere getroffen, da auf den
Weihnachtsmärken eine nicht trennbare Vermischung von Besucherinnen
und Besucher der Weihnachtsmärkte und Passanten der die Märkte
umgebenden Fußgängerzonen stattfindet. Es ist davon auszugehen, dass
die Mindestabstände in diesen Bereichen nicht eingehalten werden
können.

Um auch in Zeiten der Epidemie die besondere Stimmung der
Vorweihnachtszeit und der Weihnachtsmärkte genießen zu können, ist
der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Weihnachtsmärkten
weiterhin möglich. Davor und danach ist die Maske aufzusetzen.

Oberbürgermeister Uwe Richrath appelliert in diesem Zusammenhang
nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger, die Corona-Schutzmaßnahmen
ernst zu nehmen: „Maske tragen, wo viele Menschen
aufeinandertreffen, wie auf Weihnachtsmärkten oder in Stadien, und
Abstand halten, wo möglich. Selbst dann, wenn die 2-G-Regel gilt.
Denn das aktuelle Infektionsgeschehen zeigt mehr als deutlich, dass
auch Geimpfte zur Verbreitung des Virus beitragen können.
Erfreulicherweise erkranken diese in aller Regel nicht schwer, im
Gegensatz zu Ungeimpften, für die ein deutlich erhöhtes Risiko
besteht. Daher meine Bitte an alle Leverkusenerinnen und Leverkusener:
Nehmen Sie die Impfung ernst, nur so können wir die Pandemie in den
Griff bekommen. Lassen Sie sich impfen und versäumen Sie Ihre
Auffrischungsimpfung nicht. Diese wird für Doppeltgeimpfte nach rund
sechs Monaten und nach der Impfung mit Johnson & Johnson
schnellstmöglich nötig.“

 

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RAG - Redaktion

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