Selfies, Pänz und falsche Kreuze
Was Sie noch nicht über die Wahl wussten

In ein Wahllokal spaziert man rein, kreuzt an und verschwindet, oder? Im Prinzip richtig. Doch bevor Sie am Sonntag in Köln Ihre Stimme für die Landtagswahl abgeben, sollten Sie einmal einen Blick auf unseren „Wahl-Knigge“ werfen. Wetten, dass Sie viele Punkte daraus nicht wussten?

von Holger Bienert

1. Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verbummelt. Darf ich trotzdem wählen gehen?

Grundsätzlich dient die eigene Wahlbenachrichtigung als Identitätsnachweis. Hat man sie verlegt, reicht auch der Personalausweis oder Reisepass.

2. Was passiert, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Das spielt keine Rolle, einfach wählen gehen. Das Einwohnermeldeamt hat sowieso erst ab Montag wieder geöffnet.

3. Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht abgeschickt. Darf ich dennoch zur Wahl?

Das ist kein Problem, allerdings müssen alle Briefwahlunterlagen mit zum Wahllokal genommen werden. Ohne diese ist keine Wahl möglich.

4. Muss ich unbedingt in mein eigenes Wahllokal?

Jeder Wähler muss in das Wahllokal gehen, das auf seiner Benachrichtigung steht. Nur dort ist man im Verzeichnis eingetragen.

5. Darf ich mein Kind oder eine andere Begleitung mit in die Wahlkabine nehmen?

Die Kabine darf nur alleine betreten werden. Ausnahmen sind Begleiter von hilfsbedürftigen Personen. Bei Kleinkindern wird oft ein Auge zugedrückt. Die Pänz sollen schließlich an das Wesen der Demokratie herangeführt werden.

6. Darf ich ein Selfie in der Kabine machen?

Selfies in der Wahlkabine oder Fotos vom Wahlzettel machen sind untersagt. Das Foto-Verbot gilt übrigens für das ganze Wahllokal.

7. Ups – ich habe aus Versehen die falsche Partei angekreuzt: Was mache ich jetzt?

Grundsätzlich gilt: Kreuze sind so zu setzen, dass der Wählerwille erkennbar ist. Wer sich vertan hat, sollte nicht anfangen, auf dem Stimmzettel wild herumzukritzeln oder gar Hinweise zu schreiben. Man kann stattdessen den Wahlvorstand im Wahllokal einfach um einen neuen Stimmzettel bitten. Natürlich darf nur einer eingeworfen werden. Der alte wird vernichtet. Einfach die Ruhe bewahren, auch beim Verlassen der Wahlkabine. Wer in Eile ist, sollte seinen Stimmzettel trotzdem in die Urne werfen. Natürlich nicht im „Laschet-Stil“: Den Stimmzettel einfach wieder zusammenfalten. So bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.

8. Bringt den Parteien wirklich jede Stimme Geld ein?

Ja, den meisten. Auch Protestwähler sollten sich daher überlegen, ob sie ihre Stimme zur Spende machen wollen. Denn jede einzelne kann nämlich Geld wert sein. Maximal 1,03 Euro gibt es pro Stimme vom Staat, wenn eine Partei bei einer Landtagswahl entweder ein Prozent der Zweitstimmen oder ein Direktkandidat zehn Prozent in seinem Wahlkreis erhält. Es werden alle Stimmen aus der letzten Bundestags- und Europawahl sowie den letzten Wahlen in den einzelnen Bundesländern berücksichtigt.

9. Die Wahllokale schließen um 18 Uhr, aber kann ich auch danach noch wählen?

Wer um 18 Uhr noch in einer Warteschlange vor dem Wahllokal stehen sollte, der darf auf jeden Fall auch noch teilnehmen. In diesem Fall endet die Wahl eben nach 18 Uhr.

10. Darf ich bei der Auszählung zuschauen?

Das Wahllokal wird um 18 Uhr eher symbolisch kurz geschlossen und danach sofort wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bei der Auszählung der Stimmen darf tatsächlich jeder Interessierte zuschauen und so einem wichtigen Teil unserer Demokratie direkt beiwohnen. Dabei stören darf allerdings niemand. In diesem Fall darf der Wahlvorstand von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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