Wegen geringer Regenmengen
Stadt untersagt die Wasserentnahme aus Gewässern

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Die Kölner Gewässer leiden nach den geringen Niederschlägen im Frühjahr bereits jetzt unter einer extremen Trockenheit. Die Regenfälle im März dieses Jahres haben die Situation nicht signifikant und nicht langanhaltend verbessert. Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, manche haben bereits überhaupt kein Wasser mehr.

Deswegen hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wie schon in den vergangenen Jahren eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist die Entnahme von Wasser aus den Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, verboten. Vor allem den Grundstückseigentümer, deren Gärten direkt an solchen Fließgewässern liegen, wird damit die Wasserentnahme untersagt. Eine Entnahme mit elektrischen Pumpen ist ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis ohnehin nicht zulässig.

Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Für die vier linksrheinischen Gewässer – dies sind Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach – gibt es aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten kaum Berührungspunkte mit Privatanliegern.

Anders sieht es bei den Bächen auf der rechten Rheinseite aus. Dort sind häufiger direkt an den Gewässern privat genutzte Grundstücke zu finden. Aktuell sind rechtsrheinisch Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits vollständig trocken. Andere rechtsrheinische Bäche, wie beispielsweise Strunde, Frankenforstbach, Kemperbach, Giesbach und Kurtenwaldbach, zeigen bereits extrem niedrige Wasserstände. Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen.

Ungeregelte, uneingeschränkte und häufige Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer. Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während zugleich die Wassertemperatur steigt. Dies führt zu einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes. So können die Lebensräume für die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig und weitreichend geschädigt werden.

Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümer auf etwa 800 bis 900. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2023 und kann je nach Situation und Witterung verlängert werden.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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